Wie kann ich einen VW Bora Stufenheck 1.8 T im Betriebsvermögen abschreiben?
Für die steuerliche Abschreibung (AfA - Absetzung für Abutzung) eines gebrauchten VW Bora Stufenheck 1.8 T aus dem betrieblichen Anlagevermögen
muss bei einem geschätzen Alter der Fahrzeugs von 22 Jahren eine buchhalterische Verteilung des
Kaufpreises über 2 Jahre vorgenommen werden.
D.h. ein Kaufpreis von 540 €, der einem realistischen Zeitwert eines VW Bora Stufenheck 1.8 T mit Baujahr 2004 im Jahr 2010 entspricht, kann
nicht sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe verbucht werden.
Lineare Abschreibung
Die Abschreibung der 540 € erfolgt linear, also gleichmäß über den AfA-Zeitraum von 2 Jahren verteilt. Nachfolgend sehen Sie die lineare Abschreibungstabelle für den Fahrzeugtyp Bora.| AfA-Tabelle linear 2026 bis 2028 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 2027 | ||||
| 270€ | 270€ | ||||
Die Angaben zur Abschreibungsdauer gebrauchter Fahrzeuge sind ohne Gewähr, jedoch
erfahrungsgemäß gängige Praxis bei Steuerberatern und Finanzämtern.
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