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Die GAP Restwertabsicherung in der Autoversicherung
Die GAP Regelung ist eine bei geleasten Fahrzeugen häufig eingesetzte zusätzliche Versicherungsleistung. Für solche Autos wird vertraglich ein Restwert festgelegt, ermittelt anhand von Fahrzeugneupreis und den voraussichtlich gefahrenen Kilometern bis zur Rückgabe. Entsteht während der Leasingdauer ein Totalschaden, wird der Restwert des Wagens vor dem Schaden ermittelt. Unterschreitet der Restwert den zu diesem Zeitpunkt kalkulierten Restwert des Leasinggebers - z.B. durch höhere km-Fahrleistung, stärkere Abnutzung - wird diese Differenz (engl: gap = Lücke) von der GAP-Versicherung übernommen.
