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Ist die Werkstattbindung in der Kfz-Kaskoversicherung sinnvoll?
Um die Reparaturkosten von Kaskoschäden zu reduzieren und damit die Versicherungsbeiträge zu reduzieren, finden sich bei vielen Assekuranzen die Tarifoption "Werkstattbindung". Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich dabei, die notwendigen Arbeiten in einer von der Versicherung vorgegebenen Werkstatt durchführen zu lassen. Dabei handelt es sich in der Regel um freie Werkstätten, die über ein Rahmenabkommen der Versicherung Preise zugesichert haben, die unterhalb des Niveaus von Hersteller-Vertragswerkstätten liegen. Somit fällt auch die Schadenkalkulation etwas anders aus, da mit geringeren Stundensätzen und Materialkosten gerechnet wird. So spart die Versicherung Kosten ein und gibt das über eine günstigere Prämie an die Versicherten weiter. Fährt man einen Neuwagen oder ein Fahrzeug, für das eine Gewährleistung oder Garantie besteht, ist diese Tarifoption meist nicht geeignet. In der Regel ist die Gewährleistung an die Bedingung geknüpft, sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen. Für ältere Fahrzeuge ist die Werkstattbindung hingegen ein sinnvolles Mittel, die Versicherungskosten zu reduzieren.