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Beitrag sparen - die Zweitwagenregelung bei Kfz-Versicherung
Die Zweitwagenregelung sieht vor, dass man sein Zweitfahrzeug mit einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse (SF1 = 100% oder SF2 = 85%) versichern kann, als dies bei einem Erstwagen der Fall wäre (SF0 = 230%). Bei geschickter Verhandlung, gerade wenn man sein Fahrzeug schon länger bei einer Versicherung unter Vertrag hat und einen hohe SF besitzt, sind auch deutlich niedrigere SF-Klassen möglich. Allerdings ist beim Kleingedruckten Aufmerksamkeit geboten: bei einem Wechsel der Versicherung kann diese vergünstigte SF-Klasse für den Zweitwagen häufig nicht mitgenommen werden, sie gilt also nur, solange Sie Kunde dieser Versicherung bleiben. Was besonders häufig der Fall ist, wenn man in dieselbe SF Klasse wie das Erstfahrzeug eingestuft wird.