Weitere Infos
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Die Kfz-Versicherungspflicht in Deutschland
In Deutschland sowie allen EU Staaten besteht eine Haftpflicht-Versicherungspflicht für zugelassene PKWs. Über diese sind Schadenersatzforderungen durch Unfallschäden (Sach- und Personenschäden) abgesichert, die der Fahrzeuglenker an anderen verursacht. Je Schadenfall wird in Deutschland meist eine Höchstsumme von 50 oder 100 Mio EUR vereinbart, gesetzlich vorgeschrieben ist eine maximale Deckungssumme von 7,5 Mio EUR. Gerade hier unterscheiden sich die EU Staaten deutlich voneinander, die abgedeckten Höchstgrenzen sind in Deutschland neben Finnland, Großbritannien und Luxemburg (unbegrenzt) am höchsten. In Ländern wie Portugal oder Griechenland sind sie schon weitaus geringer. Wer mit seinem PKW gar in der Türkei oder der Ukraine unterwegs ist, der befindet sich in latenter Gefahr, bei einem Unfall auf einem Großteil des Schadens sitzenzubleiben, da die Deckungsgrenzen dort viel zu niedrig sind. Für EU-Reisen ist daher eine sog. Mallorca-Police als Zusatzleistung zur Versicherung dringend anzuraten.