Wie kann ich einen Suzuki Ignis 1.3 im Betriebsvermögen abschreiben?
Für die steuerliche Abschreibung (AfA - Absetzung für Abutzung) eines gebrauchten Suzuki Ignis 1.3 aus dem betrieblichen Anlagevermögen
muss bei einem geschätzen Alter der Fahrzeugs von 18 Jahren eine buchhalterische Verteilung des
Kaufpreises über 2 Jahre vorgenommen werden.
D.h. ein Kaufpreis von 1.160 €, der einem realistischen Zeitwert eines Suzuki Ignis 1.3 mit Baujahr 2008 im Jahr 2010 entspricht, kann
nicht sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe verbucht werden.
Lineare Abschreibung
Die Abschreibung der 1.160 € erfolgt linear, also gleichmäß über den AfA-Zeitraum von 2 Jahren verteilt. Nachfolgend sehen Sie die lineare Abschreibungstabelle für den Fahrzeugtyp Ignis.| AfA-Tabelle linear 2026 bis 2028 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 2027 | ||||
| 580€ | 580€ | ||||
Die Angaben zur Abschreibungsdauer gebrauchter Fahrzeuge sind ohne Gewähr, jedoch
erfahrungsgemäß gängige Praxis bei Steuerberatern und Finanzämtern.
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