Wie kann ich einen Audi A6 Avant 3.0 TDI Quattro im Betriebsvermögen abschreiben?
Für die steuerliche Abschreibung (AfA - Absetzung für Abutzung) eines neuen Audi A6 Avant 3.0 TDI Quattro aus dem betrieblichen Anlagevermögen
muss in aller Regel eine buchhalterische Verteilung des Kaufpreises über sechs Jahre vorgenommen werden. D.h. der Kaufpreis von 0 € kann
nicht sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe verbucht werden.
Lineare und degressive Abschreibung
Die Abschreibung darf wahlweise gleichmäß über den AfA-Zeitraum oder anfänglich mit hoher, dann mit niedriger werdenden Teilbeträgen verteilt werden. Die degressive Abschreibung ist nur für Anschaffungen aus dem Jahr 2009 und 2010 zulässig. Nachfolgend sehen Sie die lineare Abschreibungstabelle für den A6 Avant.| AfA-Tabelle linear 2026 bis 2031 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 |
| 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ |
| AfA-Tabelle degressiv-linear 2010 bis 2015 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
| 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ | 0€ |
Passende Audi A6 Leasing-Deals
Finde hier weitere Leasing-Angebote:
» zeigen
Powered by leasingkostencheck.de · Stand 19.04.2026
Hast Du Erfahrungen, Fragen, Probleme, Tipps oder Links zum Audi A6 Avant 3.0 TDI Quattro?
Wir und alle anderen Nutzer freuen uns über Deinen Kommentar zum Fahrzeug!
Wir und alle anderen Nutzer freuen uns über Deinen Kommentar zum Fahrzeug!
Um kommentieren zu können, bitte einloggen!
