Firmenwagen Kombi vor Zentrale

Der Firmenwagenrechner von autokostencheck.de

Wer die Möglichkeit hat, vom Arbeitgeber oder als selbständiger Unternehmer einen Dienstwagen zu bekommen, sollte die steuerlichen Auswirkungen kennen. Der autokostencheck-Firmenwagenrechner gibt dir Auskunft, ob sich ein solches Modell für dich lohnt.

So funktioniert der Rechner

Unser Firmenwagenrechner ist ein praktisches Tool, das dir hilft, die Kosten und steuerlichen Auswirkungen eines Dienstwagens zu berechnen. Trage deine persönlichen Variablen ein, wie den Listenpreis des Wagens, dein Gehalt, die Entfernung zum Arbeitsort, die Steuerklasse u.v.m.

Der Rechner gibt dann an, wie sich ein Firmenfahrzeug auf dein Brutto- und Nettogehalt auswirken würde und ob es sich für dich lohnt, dafür auf dein privates Fahrzeug zu verzichten.

Firmenwagenrechner 2024

Fahrzeugbezogene Angaben:
Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung in €:
Einfache Entfernung Wohnung-Arbeit in km:
Fahrzeugtyp:
Monatl. Kosten inkl. Wertverlust für Privat-PKW in €:
Steuerliche Angaben:
Bruttolohn 2024 pro Monat in €:
Steuertarif:
Kirchensteuerpflichtig:
Alte / neue Bundesländer:
Anzahl Kinderfreibeträge:

Unterschiedliche Versteuerung der Privatnutzung: 1%-Regelung oder Fahrtenbuch

Die Dienstwagenbesteuerung in Deutschland kann wahlweise auf zwei Arten erfolgen: die Ein-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode. Bei der Ein-Prozent-Regelung wird jeden Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Dies ist im Einkommensteuergesetz § 8 Abs. 2 festgelegt. Nicht zu vergessen ist die Hinzurechnung des Arbeitswegs, der auch als Privatnutzung behandelt wird. Je Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz muss zusätzlich 0,03% des Listenpreises versteuert werden. Diese Methode ist einfach anzuwenden, kann aber bei teuren Fahrzeugen oder großer Entfernung zur Arbeitsstelle zu hohen Steuerlasten führen.

Führt man ein Fahrtenbuch, wird dabei das Verhältnis von privaten zu geschäftlichen Fahrten ermittelt und der private Anteil aller Ausgaben entsprechend versteuert. Dies erfordert genaue Aufzeichnungen, kann sich aber bei überwiegend geschäftlicher Nutzung des Fahrzeugs besonders lohnen. Welche Methode im Einzelfall vorteilhafter ist, kann auch unser Firmenwagenrechner ermitteln.

Steuerliche Anreize für E-Autos und Plugin-Hybride

Besonders attraktiv sind im Rahmen dieser Pauschalabrechnung Elektrofahrzeuge und Plugin-Hybride. E-Autos bis zur 60.000€ Grenze müssen nur mit 0,25%, teurere Stromer und Plugin-Hybridautos mit 0,5% versteuert werden. Die Arbeitsweg-Pauschale beträgt analog nur ein Viertel bzw. die Hälfte wie bei einem Benziner oder Diesel.

Ein E-Auto für 60.000€ verursacht also steuerlich die gleiche Steuerlast wie ein Verbrenner, der neu nur 15.000€ kostet.

Vorteile eines Firmenwagens

Ein Firmenwagen bietet zahlreiche Vorteile. Dein Arbeitgeber übernimmt die vollen Kosten für ein Auto, das du sowohl geschäftlich als auch privat nutzen kannst. Dazu gehören in der Regel auch die Ausgaben für Wartung, Versicherung und Kraftstoff, was dir eine Menge Geld einspart. Für die private Nutzung musst du zwar eine etwas höhere Lohnsteuer bezahlen. Jedoch ist das wesentlich weniger, als wenn du die alle Ausgaben für dasselbe Fahrzeug aus eigener Tasche tragen müsstest. Darüber hinaus repräsentiert ein Firmenwagen oft den Status und das Image des Unternehmens. Damit erhöht sich auch dein berufliches Prestige. Auch profitiert man in Sachen Effizienz, Sicherheit und Eleganz von einem modernen Wagen, den man sich privat womöglich nicht geleistet hätte.

Voraussetzungen und potenzielle Nachteile eines Dienstwagen

Hat man die Möglichkeit, einen Dienstwagen zu nutzen, ist zunächst zu klären, wie man diesen privat und geschäftlich anteilig nutzen wird. Das Finanzamt sieht grundsätzlich eine mindestens 50-prozentige geschäftliche Nutzung als Voraussetzung an, damit dieser steuerlich anerkannt wird. Liegt man darunter, ist das mit der Behörde abzuklären. Voraussichtlich wird man dann dazu verpflichtet, die Fahrtenbuchmethode anzuwenden.

Zudem sind einige kritische Faktoren zu berücksichtigen:

  1. Die private Nutzung eines Firmenwagens wird zu höheren steuerlichen Abgaben führen, man bekommt also weniger Gehalt ausbezahlt als zuvor.
  2. Fahrzeugmarken- und modelle werden häufig durch den Arbeitgeber vorgegeben.
  3. Die Nutzung eines Firmenwagens kann bei der Berechnung des Elterngeldes ein Nachteil sein. Ein vollständiger Gehaltsverzicht - notwendig für die maximale Elterngeldförderung - ist dann nicht möglich, da der Wagen als Lohnkomponente verpflichtend weiter bezahlt wird.
  4. Bei einem Jobwechsel muss berücksichtigt werden, dass der Firmenwagen zurückgegeben werden muss.
  5. Der Verzicht auf das Privatauto sollte möglichst mehr Geld einsparen, als das Minus auf der Gehaltsabrechnung.
  6. Der Anfahrtsweg zur Arbeit muss zusätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Je weiter die Anfahrt, umso ungünstiger wirkt sich das bei der Steuerlast aus.
  7. Wer z.B. als Selbständiger einen günstigen Gebrauchten als Firmenfahrzeug nutzen will, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dennoch der ehemalige Listenneupreis als Grundlage für den geldwerten Vorteil herangezogen wird. Kauft man für z.B. 3.000€ einen gebrauchten Mittelklassewagen, der neu 60.000€ gekostet hat, muss man monatlich 1% dieses Betrags, also 600€ mehr versteuern. Hier ist die Fahrtenbuchabrechnung voraussichtlich der kostengünstigere Weg.