Die Kfz-Versicherung - Teilkasko, Typklassen, Tarife

Jetzt Kfz-Versicherung wechseln

- Anzeige -
Wurde Ihr Versicherungsbeitrag erhöht? Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bis zum 31.12.2026!

Ihre Versicherung hat zum nächsten Versicherungsjahr den Beitrag erhöht?
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht, wenn Ihr Anbieter den Grundbeitrag ohne Leistungsverbesserung angehoben hat. Dies gilt unabhängig von Ihrer Schadenfreiheitsklasse (Prozente). Ebenso können Sie kündigen, wenn Ihr Fahrzeug in eine höhere Typklasse oder Ihr Wohnort in eine ungünstigere Regionalklasse für 2027 eingestuft wurde und dadurch der Beitrag steigt. Auf diese Sonderkündigungsmöglichkeit muss Ihr Versicherer in der Beitragsrechnung ausdrücklich hinweisen.

Kündigen geht nur einmal im Jahr

Zum 30. November besteht bei den meisten Kfz-Versicherungen die einzige reguläre Kündigungsmöglichkeit im Jahr. Davon ausgenommen ist das Sonderkündigungsrecht bis zum 31.12. bei Beitragserhöhungen. Unterjährige Verträge können je nach Vertragsbeginn ebenfalls einmal jährlich beendet werden, jedoch zu individuellen Terminen. Prüfen Sie diesen Termin daher genau! Nutzen Sie den Zeitpunkt für einen Preisvergleich – Einsparungen von mehreren Hundert Euro pro Jahr sind keine Seltenheit. Zum Online-Vergleichsrechner.

Zusätzliche Kosten lassen sich sparen, wenn man zum Beispiel Tarifmerkmale wie eine Werkstattbindung akzeptiert, von Vollkasko auf Teilkasko oder von Teilkasko auf Haftpflicht umstellt oder eine geringere Jahresfahrleistung angibt.


Versicherungstarife berechnen mit dem Online-Vergleichsrechner

Unverbindlich, schnell und kostenlos zum günstigsten Versicherungstarif – jetzt starten:


Kfz-Versicherungsrechner 1: Vergleich von über 200 Tarifen powered by TARIFCHECK24 AG





Es gibt mehrere Vergleichsrechner, die unterschiedliche Versicherungsgesellschaften berücksichtigen. Unser Tipp: Nutzen Sie beide Vergleichsrechner auf dieser Seite – so erhalten Sie den umfassendsten Marktüberblick und erhöhen Ihre Chance, wirklich das beste Angebot zu finden.


Kfz-Versicherungsrechner 2: Vergleichsrechner powered by Verivox






Das erwarten wir für 2027: Preissteigerungen


Für das kommende Jahr ist bei fast allen Anbietern mit leichten Beitragserhöhungen zu rechnen. Bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt unverändert, kann Ihr Beitrag dennoch steigen – etwa durch neue Typklassen oder höhere Reparaturkosten. Die meisten Versicherer versenden ihre Beitragsabrechnungen im November.

Wenn Sie von einer Preiserhöhung betroffen sind, egal ob durch Tarifänderung, Typklasse oder Schadenshochstuftung, haben Sie ein verlängertes Kündigungsrecht bis zum 31. Dezember!


Wie kündigt man die Kfz-Police richtig und fristgemäß?

Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits eine neue Versicherung abgeschlossen und die Police vorliegen haben, damit Sie nicht ohne Versicherungsschutz dastehen.


So gehen Sie vor: Verfassen Sie ein kurzes, formloses Kündigungsschreiben (Musterkündigung Download (PDF)), geben Sie Kennzeichen und Versicherungsscheinnummer an und unterschreiben Sie eigenhändig. Sorgen Sie dafür, dass das Schreiben spätestens am 30.11. bei Ihrer Versicherung eingeht – am besten als Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis zu haben.



Fällt der 30. November auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum ersten darauffolgenden Werktag. So können Sie die Kündigung notfalls auch noch am 01. Dezember einreichen. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist nur empfehlenswert, wenn Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen.


Wie wähle ich die richtige Versicherung für einen Wechsel aus?

Natürlich möchte man mit einem Anbieterwechsel Geld sparen. Doch neben der Beitragshöhe sind auch die enthaltenen Leistungen entscheidend. Besonders die Kaskotarife unterscheiden sich stark. Achten Sie bei Ihrem Vergleich auf folgende Punkte:

  • Die Neuwertentschädigung bei Totalschaden sollte für Neufahrzeuge mindestens 12 Monate betragen.

  • Risiken durch grobe Fahrlässigkeit müssen abgedeckt sein.
     

  • Werkstattbindung ist nur bei älteren Fahrzeugen akzeptabel.
     

  • Ein Marderbiss und dessen Folgeschäden sollten bis mind. 1500 EUR in der Teilkasko abgedeckt sein.

  • Rabattschutz und Einstiegsrabatte sind nur sinnvoll, wenn diese beim Anbieterwechsel übertragbar sind.

  • Schutzbrief oder Kfz-Rechtschutz sind oft nicht erforderlich, da sie bereits von bestehenden Versicherungen abgedeckt werden.

  • Die sog. "Mallorca-Police" zur Absicherung bei Fahrzeugmiete im Ausland sollte enthalten sein.


Tipp: Nutzen Sie unsere integrierten Vergleichsrechner – sie zeigen Ihnen in Echtzeit die günstigsten und leistungsstärksten Tarife. So sichern Sie sich jetzt den passenden Versicherungsschutz für 2027 und sparen bares Geld!


Folgende Autokosten-Themen könnten Dich auch interessieren