Die eVB Nummer – so funktioniert die elektronische Versicherungsbestätigung
Um ein Kfz auf deutschen Straßen bewegen zu dürfen müssen mögliche, vom Fahrer verursachte Schäden durch eine Kfz-Versicherung gedeckt sein. Der Gesetzgeber schreibt eine Haftpflicht als Grundvoraussetzung für den Betrieb jedes zulassungspflichtigen Fahrzeugs vor.
Die Zulassungsbehörde verlangt darum für jede An- oder Ummeldung einen Versicherungsnachweis – die elektronische Versicherungsbestätigung beziehungsweise eVB. Sie ist ab dem Tag der Zulassung erforderlich. In der Vergangenheit fand dieser in Form einer Deckungskarte statt. Mittlerweile wurde der Ablauf der Kfz Zulassung fast vollkommen auf ein EDV-basiertes Verfahren umgestellt. Somit findet der Versicherungsnachweis nun elektronisch statt. Die elektronische Bestätigung des Versicherungsschutzes / eVB vereinfacht und beschleunigt die behördlichen Abläufe zwischen Zulassungsstelle, Versicherungsgesellschaft und dem Kunden.
Die Versicherungszusage wird vom Versicherer erstellt und in einer zentralen Datenbank hinterlegt, sobald ein neuer Versicherungsantrag eingeht. Der Antragsteller bekommt den elektronisch erstellten Nachweis nicht zu Gesicht, darum muss seitens des Versicherers sichergestellt werden, dass die darin enthaltenen Angaben korrekt sind um spätere Probleme bei einer Fahrzeugzulassung zu vermeiden. Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung wird dem Kunden zur Bestätigung ein Nummern-Buchstabencode mitgeteilt. Besteht bereits eine Versicherung für das Fahrzeug, genügt eine Email oder ein Anruf an die Versicherung um diesen Code auf Wunsch auch direkt online zu bekommen. Je Versicherungsvertrag wird jedem Fahrzeughalter nur eine solche Bestätigungsnummer ausgegeben. Anhand des Nummerncodes zur Bestätigung kann die Zulassungsbehörde die von der Versicherung hinterlegte elektronische Deckungszusage am Computer aufrufen und die Existenz einer gültigen Versicherung in Echtzeit nachprüfen. Der eVB-Nummerncode hat eine befristete Gültigkeit und verfällt, falls er in diesem Zeitraum nicht eingesetzt wurde.
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Was ist eine eVB Nummer und wie sieht sie aus?
In Deutschland benötigt jeder Autofahrer, der ein zulassungspflichtiges Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren möchte eine Kfz-Versicherung. Die dafür gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderung ist eine gültige Haftpflichtversicherung. Wenn Sie ein Auto anmelden oder ummelden müssen Sie einen bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag nachweisen. Ein Teil- oder Vollkaskoversicherung ist nicht nötig. Die Bescheinigung erfolgt in Form der eVB-Nummer. Sie ist Bestandteil der elektronischen Versicherungsbestätigung, die der Versicherte vom Versicherungsunternehmen erhält und die in der zentralen Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes gespeichert wird. Anhand dieses Zugriffcodes kann der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle in seiner Übersicht prüfen, ob die Versicherungsdeckung gegeben ist und ob die Angaben zu Fahrzeughalter und Fahrzeug korrekt sind. Teil- und Vollkasko sind Versicherungen, die zusätzlich zur Haftpflicht abgeschlossen werden können. Sie sind für eine Zulassung nicht von Belang.
Video: Alles zur eVB-Nummer
Die eVB Nummern sind ein mehrstelliger, alphanumerischer Code. Der Code besteht aus einer Kombination von insgesamt sieben Buchstaben und Ziffern, die mit Ausnahme der ersten beiden Zeichen in einer zufälligen Reihenfolge stehen. Diese Nummer, auch VB-Schlüssel genannt, wird von der GDV Dienstleistungs-GmbH in einem automatisierten Verfahren generiert sobald sie von einem Versicherungsunternehmen den Auftrag dazu erhält. Um das Risiko möglicher Verwechslungen mit den Zahlen 0 und 1 auszuschließen werden die Buchstaben O und I generell nicht eingesetzt. Die ersten zwei Stellen der elektronischen Vers.-Nr. geben Auskunft über das Versicherungsunternehmen, für welches der Code generiert wurde. Im Fall der CosmosDirekt beginnt der Versicherungscode mit den Buchstaben ‚CD‘. Eine dem Fahrzeughalter übermittelte Bestätigungsnummer könnte in diesem Beispiel CDK73PW lauten.
Weitere in der elektronischen Versicherungsnummer eingesetzte Kürzel können u.a. sein:
AC – ADAC AL – ALTE LEIPZIGER AT – Asstel AX – AXA AY – AXA easy A1/AZ – Allianz B6 – BavariaDirekt BB – BGV BV – Versicherungskammer Bayern BZ – Barmenia CA – Condor CD – CosmosDirekt CS – Continentale D1 – DA Direkt DL – Direct Line ES – Europa G1 – DEVK HA – HUK Allgemeine | HC – HUK-Coburg HD – HDI HU – HUK24 JA – Janitos KA – KRAVAG N2/G3 – NÜRNBERGER PR – Provinzial Rheinland PV – Provinzial Nord Brandkasse RV – R+V S0/SD – Sparkassen DirektVersicherung SH – Itzehoer SH/SL – AdmiralDirekt V0 – VHV W1 – Württembergische W2 – WGV - Schwäbische Allgemeine WQ – Westfälische Provinzial Z1 – Zurich |
Bis auf das Versicherungsunternehmen sind dem eVB Code keine weiteren Informationen zu entnehmen. Auf den mit dem Schlüssel verknüpften Datensatz hat nur die Zulassungsbehörde Zugang. Der Versicherte hat keine Möglichkeit diesen selbst abzufragen, anders als das z.B. bei einem Auskunftsersuchen bei der Schufa der Fall ist.
Warum gibt es die eVB Nummer? (Deckungskarte. Früher: Doppelkarte)
Schon bevor die elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt wurde bestand bei der Zulassungsstelle die Notwendigkeit, für An- und Ummeldung eines Kfz ein Dokument zum Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Dafür wurde nach Abschluss eines Versicherungsvertrages von der Versicherungsgesellschaft eine Bestätigungskarte – auch Deckungskarte oder Doppelkarte genannt - an den Versicherungsnehmer verschickt. Darauf waren Angaben zum Fahrzeug und zum Versicherten enthalten. Der Versand der Deckungskarte erfolgte auf dem Postweg. Die Zeit für den Versand musste der Autofahrer beim geplanten Zulassungstermin mit einplanen. Bis zum 31.12.2002 war die Deckungskarte auch unter dem Begriff Doppelkarte bekannt, weil das Dokument aus zwei Seiten bestand. Einen Teil erhielt der Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer, der Durchschlag wurde von der Zulassungsbehörde per Post zurück an das Versicherungsunternehmen geschickt.
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bestätigung? - Bekommt man die elektr. Versicherung sofort ohne Schufa?
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schutz der EVB? - Die eVB-Nr. für Kurzzeit
kennzeichen - Versicherungs
bestätigung und Zulassung
Zu Beginn 2003 wurde im Zuge der Umstellung auf ein EDV-basiertes Verfahren die eVB, Kurzform für ‚elektronische Versicherungsbestätigung‘ eingeführt, welches die Doppelkarte ablöste. Ab diesem Zeitpunkt konnte der Versicherte die Versicherungskarte auch per Email erhalten und zuhause ausdrucken. Bei der Zulassungsstelle wurden die Daten geprüft und händisch in das eigene EDV System übernommen. Der Einsatz der elektronischen Datenübermittlung beschleunigte die Vorgänge im Vergleich zur Doppelkarte erheblich. Zugleich wurde der Verwaltungsaufwand verringert. Ab dem 01.03.2008 wurde die noch etwas umständliche Regelung auf eine komplett elektronische und papierlose Lösung umgestellt. Mit Einführung der Versicherungsbestätigungsnummer wurde das bisherige Abtippen bzw. die Eingabe von Daten in das eigene System unnötig. Die Zulassungsämter haben seitdem direkten Zugriff auf die beim Kraftfahrtbundesamt und beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hinterlegten Daten zu Fahrzeughalter, Versicherung und Fahrzeug. Mittels der vorgelegten elektronischen Versicherungsnummer kann das Amt diese Informationen in Sekundenschnelle abrufen. Der elektronische Datenaustausch zwischen Versicherungen, Zulassungsstellen und dem KBA sorgte für eine deutliche Beschleunigung behördlicher Vorgänge. Sie wurden effizienter und kostengünstiger. Fehler wie beim händischen Übertragen relevanter Daten sind nun ausgeschlossen. Fälschungen von Deckungskarten sind aufgrund ihrer Abschaffung nicht mehr möglich. Autofahrer, die ihr Fahrzeug an- oder ummelden möchten, profitieren ihrerseits von schnelleren Abläufen und verkürzten Wartezeiten durch den digitalen Versicherungsnachweis, den sie je nach Voraussetzung auch sofort zugeteilt bekommen können.