Wie kann ich einen VW Golf VI 1.2 TSI im Betriebsvermögen abschreiben?
Für die steuerliche Abschreibung (AfA - Absetzung für Abutzung) eines neuen VW Golf VI 1.2 TSI aus dem betrieblichen Anlagevermögen
muss in aller Regel eine buchhalterische Verteilung des Kaufpreises über sechs Jahre vorgenommen werden. D.h. der Kaufpreis von 25.200 € kann
nicht sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe verbucht werden.
Lineare und degressive Abschreibung
Die Abschreibung darf wahlweise gleichmäß über den AfA-Zeitraum oder anfänglich mit hoher, dann mit niedriger werdenden Teilbeträgen verteilt werden. Die degressive Abschreibung ist nur für Anschaffungen aus dem Jahr 2009 und 2010 zulässig. Nachfolgend sehen Sie die lineare Abschreibungstabelle für den Golf VI.| AfA-Tabelle linear 2026 bis 2031 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 |
| 4200€ | 4200€ | 4200€ | 4200€ | 4200€ | 4200€ |
| AfA-Tabelle degressiv-linear 2010 bis 2015 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
| 5040€ | 4032€ | 4032€ | 4032€ | 4032€ | 4032€ |
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