Autoversicherung für begleitetes Fahren (BF17)
In den USA schon seit vielen Jahren Realität, der Führerschein mit 16. Während hierzulande Diskussionen darüber geführt werden, ist zumindest der Führerschein mit 17 mittlerweile problemlos möglich. Immer mehr Versicherungsgesellschaften stellen sich darauf ein und bieten eigene Tarife an.
BF17 – So sind Sie als Fahranfänger versichert
Die Zeiten in denen man volljährig sein musste um seine Führerscheinprüfung abzulegen, sind lange passé. Begleiteten Fahren ab 17, kurz "BF17" ermöglicht Fahranfängern unter 18 bereits ein Jahr früher die Fahrerlaubnis B oder BE zu erlangen. Genaugenommen kann die Anmeldung zur Ausbildung in einer Fahrschule bereits im Alter von 16,5 Jahren erfolgen. Nach erfolgreichem Abschluss der Theorie- und der Fahrprüfung, dem Erreichen des 17. Lebensjahres und dem damit verbundenen Erhalt der Prüfbescheinigung darf der Jugendliche ein Auto fahren - jedoch nur in Begleitung. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren oder mehr einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen und darf höchstes einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei haben. Die wichtigste Einschränkung aber ist, dass jede Begleitperson nach Einwilligung der Eltern in die Prüfbescheinigung eingetragen werden muss. In den meisten Fällen übernehmen die Eltern, Großeltern oder Bekannte diese Rolle.
Fahranfänger unter 18 sind minderjährig und beschränkt geschäftsfähig. Sie könnten zwar mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ein eigenes Auto kaufen, sind aber nicht dazu berechtigt einen Versicherungsvertrag abzuschließen oder ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Häufig sind es die eingetragenen Begleitpersonen, die den Fahranfänger mit ihrem Auto fahren lassen. Um u.a. Probleme nach einem möglichen Schaden zu vermeiden ist der Versicherung unbedingt mitzuteilen, dass eine andere Person als der Versicherungsnehmer selbst das Auto fährt. Viele Versicherungen unterstützen das Programm ‚begleitetes Fahren mit 17‘ mit speziellen Tarifen und erhöhen die Versicherungsprämie nur geringfügig oder verzichten gar ganz auf einen Aufschlag.
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Die einzige Option mit dem eigenen Kfz zu fahren liegt darin, es als Erst- oder Zweitwagen auf die Eltern oder Erziehungsberechtigte zuzulassen und zu versichern. Nach Erreichen der Volljährigkeit kann das Fahrzeug umgemeldet und die Versicherungspolice übernommen werden. BF17 Teilnehmer sind gegenüber 18-jährigen Fahranfängern im Vorteil. Unfallstatistiken belegen, dass 18-jährige die ein Jahr in Begleitung gefahren sind, sicherer im Straßenverkehr unterwegs sind als gleichaltrige Führerscheinneulinge. Frei nach dem Motto "Übung macht den Meister" rechnen viele Versicherungen ihnen das eine Jahr mehr Fahrpraxis hoch an. Anstatt den neuen Versicherungsvertrag mit einer Schadenfreiheitsklasse SF0 beginnen zu müssen starten sie mit SF-Klasse 1. Der eingeräumte Schadenfreiheitsrabatt bedeutet eine deutlich geringere Prämie. Begleitetes Fahren kann sich für Fahranfänger also auch in finanzieller Hinsicht lohnen.
Wie bin ich bei begleitetem Fahren ab 17 versichert?
BF17 Teilnehmer sind als Fahrer über die Versicherung des Fahrzeugeigentümers mitversichert. Dieser muss seiner Versicherung melden, dass Sie das Auto fahren. Versicherungen honorieren begleitetes Fahren mit Sondertarifen. Wer später sein eigenes Auto zulässt, kann durch die Programmteilnahme günstigere Versicherungsprämien erzielen. Zudem lohnt es sich, Autos mit besonders günstiger Versicherung auszuwählen.