Die eVB Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen
Was alle Fahrzeuge unabhängig von der Art der Zulassung vorweisen müssen ist eine Kfz-Versicherung. Nachweisbar ist sie über die elektronische Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle. Aber nicht immer, wenn ein Fahrzeug auf deutschen Straßen gefahren werden soll, soll es auch dauerhaft zugelassen werden. In bestimmten Fällen wäre dies auch gar nicht möglich. Viele Fahrzeughändler besitzen darum 06-Kennzeichen. Diese roten und mit den Zahlen 06 beginnenden Händlerkennzeichen werden nach vorheriger Prüfung der Zulassungsbehörde nur an Gewerbetreibende aus der Automobilbranche vergeben. Händler können damit Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten innerhalb Deutschlands durchführen. Für Privatleute wurde als Pendant das Kurzzeitkennzeichen eingeführt, dessen Gültigkeit auf 5 Tage beschränkt ist. Während dieser Zeit sind Probe- und Überführungsfahrten gestattet. Auch sind direkte Fahrten zur nächstgelegenen technischen Prüfstelle erlaubt falls das Kfz über keine gültige HU Plakette verfügt.
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Wie auch bei anderen Zulassungsformen ist auch für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens bei dem Zulassungsamt ein Versicherungsschutz obligatorisch. Folglich muss eine Kurzzeitversicherung abgeschlossen werden, welche sich auf die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen beschränkt. Mit der von der Versicherung ausgegebenen eVB-Nummer erkennt die Zulassungsstelle, ob es sich um eine Versicherung für eine reguläre oder um eine Kurzzeitzulassung handelt. Wer also eine normale Fahrzeugversicherung abschließt und mit der zugehörigen eVB-Nummer ein Kurzzeitkennzeichen beantragen will, wird bei der Zulassungsbehörde aufgrund der inkorrekten Nachweisnummer scheitern. Gleiches gilt im umgekehrten Fall, denn obwohl die Bestätigungen von der gleichen Versicherungsgesellschaft ausgegeben werden, die Schlüssel für eine reguläre und eine kurzzeitige Zulassung unterscheiden sich. Darum ist es wichtig der Versicherung klar mitzuteilen, falls nur eine Kurzzeitzulassung erfolgen soll. Die Kosten der Kurzzeitversicherung werden von Versicherern häufig übernommen, wenn das Fahrzeug anschließend auch dort versichert wird. Das ist auch üblich, wenn man die Nummer der Versicherungsbestätigung online erhalten hat. Selbstverständlich ist es möglich von Beginn an einen regulären Versicherungsvertrag für eine Haftpflicht und auch eine Kasko abzuschließen. Besitzt das Kfz keine gültige Hauptuntersuchung muss für die Fahrt zum TÜV eine Versicherungsnachweisnummer für ein Kurzzeitkennzeichen und für die folgende Zulassung eine Bestätigungsnummer für eine dauerhafte Versicherungsdeckung beim Versicherer angefragt werden. Die Zulassungsstelle gibt nach Prüfung der Nummern die jeweils korrekten Kennzeichen aus.
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schutz der EVB? - Versicherungs
bestätigung und Zulassung
In bestimmten Zulassungsbezirken sind Fahrten zum TÜV oder der Zulassungsstelle auch mit ungestempelten Nummernschildern möglich. Kurzzeitkennzeichen sind dafür unnötig. Ob diese Regelung auch für Ihren Bezirk gilt ist vorab unbedingt zu prüfen! Fahrten ins Ausland ebenso wie Überführungsfahrten aus dem Ausland nach Deutschland sind mit Kurzzeitkennzeichen unzulässig.