Kfz-Versicherung im Todesfall
Im Allgemeinen ist der Tod das Sinnbild für ein Ende. Auf Kfz Versicherungen trifft das nicht zu. Haftpflichtversicherung und Kasko sind Sachversicherungen. Sie beziehen sich auf das Auto, nicht auf dessen Halter. Verstirbt dieser, läuft der Vertrag weiter.
Unabhängig davon ist der Tod des Halters der Versicherungsgesellschaft umgehend mitzuteilen. Das Recht auf Sonderkündigung gibt es in diesem Fall nicht. Wird das Kfz stillgelegt, endet die Versicherungspolice automatisch am Tag der Abmeldung. Gleiches gilt, falls das Kfz verkauft und durch den neuen Eigentümer umgemeldet wird.
Selbstverständlich kann der Erbe die Kfz Versicherungspolice übernehmen und weiterführen. Der bestehende Vertrag wird dann auf die Merkmale des neuen Versicherungsnehmers angepasst. Die Prämie wird unter anderem auf Grundlage des übernommenen Schadenfreiheitsrabatts neu kalkuliert.
Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts des Verstorbenen an Ehepartner oder Kinder ist üblicherweise problemlos möglich. Inwieweit sie auch bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen möglich ist, muss mit dem Versicherungsunternehmen individuell geklärt werden.
Auch wer im Alter beschließt das aktive Fahren aufzugeben, kann seine Versicherung übertragen.
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Der Tod beendet den Versicherungsvertrag nicht
Anders als bei personenbezogenen Versicherungen, die im Todesfall selbständig beendet werden, hat der Tod auf einen Sachversicherungsvertrag keinen Einfluss. Die Erben des Fahrzeugs erben auch dessen Versicherung und müssen somit auch für laufende Beiträge aufkommen. Um das Versicherungsverhältnis zu beenden, muss dem Versicherungsunternehmen eine schriftliche Kündigung vorgelegt werden.Unabhängig davon ist der Tod des Halters der Versicherungsgesellschaft umgehend mitzuteilen. Das Recht auf Sonderkündigung gibt es in diesem Fall nicht. Wird das Kfz stillgelegt, endet die Versicherungspolice automatisch am Tag der Abmeldung. Gleiches gilt, falls das Kfz verkauft und durch den neuen Eigentümer umgemeldet wird.
Selbstverständlich kann der Erbe die Kfz Versicherungspolice übernehmen und weiterführen. Der bestehende Vertrag wird dann auf die Merkmale des neuen Versicherungsnehmers angepasst. Die Prämie wird unter anderem auf Grundlage des übernommenen Schadenfreiheitsrabatts neu kalkuliert.
Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts des Verstorbenen an Ehepartner oder Kinder ist üblicherweise problemlos möglich. Inwieweit sie auch bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen möglich ist, muss mit dem Versicherungsunternehmen individuell geklärt werden.
Auch wer im Alter beschließt das aktive Fahren aufzugeben, kann seine Versicherung übertragen.
Kann eine Kfz Versicherung im Todesfall übernommen werden?Wer ein versichertes Auto erbt, übernimmt auch die Kfz Versicherung. Inwiefern der Schadenfreiheitsrabatt des Verstorbenen übertragen werden kann, hängt vom Grad der Verwandtschaft ab. Wie hoch der übertragbare Rabatt ist, wird wiederum durch die Dauer des Führerscheinbesitzes des Erben bestimmt.
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