Die grüne Versicherungskarte - bei Auslandsfahrten immer im Auto mitführen
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Die sogenannte grüne Karte ist ein Schein, den man bis zur Einführung des "Kennzeichenabkommens" 1991 bei grenzüberschreitendem Fahrzeugverkehr innerhalb Europas mitführen musste. Das auf grünem Papier gedruckte Dokument - offiziell als "internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr" bezeichnet - diente als Kfz-Haftpflichtversicherungsnachweis in ausreichender Höhe in jedem der teilnehmenden 40 Länder (davon alle EU Staaten). Seit Beschluss des Kennzeichenabkommens im Jahr 1991 genügt als Versicherungsnachweis das Kennzeichen des Wagens. Das Mitführen der Karte also nicht mehr notwendig, jedoch nach wie vor hilfreich, wenn man in einen Unfall im Ausland verwickelt ist. Man bekommt sie auf Anfrage kostenlos von seiner Versicherung ausgehändigt, bei Mietwagen liegt sie üblicherweise im Fahrzeug.
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