Die Gebühren der Kfz-Zulassungsstelle - wonach richten sie sich?
Datenstand: November 2017
Der Gang zur Zulassungsstelle ist jedem bekannt, der schon einmal ein Fahrzeug an-, um- oder abgemeldet hat. Bei jedem Besuch werden verschiedene Gebühren fällig, doch wie hoch sind diese?Die Zulassungsstellen unterliegen keiner bundesweiten Gebührenordnung. D.h. die Preise für die einzelnen Dienstleistungen können sich regional unterscheiden. Falls Sie diese ganz genau erfahren wollen, müssen Sie sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle anfragen.
Um Ihnen einen groben Überblick zu verschaffen beantworten wir im folgenden die meistgestellten Fragen.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen zusätzliche Kosten für neue Kennzeichen hinzukommen. Diese liegen je nach Ausführung bei den gängigen Schilderdiensten zwischen € 15 und € 26.
Was kostet es ein Auto anzumelden?
Kosten für die Neuanmeldung eines Wagens
ab € 27
Die Anmeldung bezieht sich grundsätzlich auf Fahrzeuge, die nicht angemeldet sind. Es wird dabei zwischen mehreren Fällen unterschieden.ab € 27
Die erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Pkw kostet € 27.
Welche Dokumente werden für die Anmeldung eines Neuwagens benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung*)
- die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- das ausgefüllte Formular zur Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA) der Kfz-Steuer
- bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs, die Gewerbeanmeldung bzw. den Auszug aus dem Handelsregister
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Die Neuanmeldung eines Pkw ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kostet € 27-46.
Dabei handelt es sich beispielsweise um Fahrzeuge aus einer Kleinserie, um Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung oder Sonderaufbauten ohne allgemeine Betriebserlaubnis welche per Einzelbetriebserlaubnis zugelassen werden müssen.
Neben den bereits zuvor genannten Dokumenten benötigen Sie:
- ein Vollgutachten vom TÜV (falls kein COC-Papier existiert)
- einen Kaufvertrag bzw. eine Rechnung als Eigentumsnachweis
Die Anmeldung (Wiederzulassung) eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs kostet € 12-28.
Kosten für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens
ab € 12
Falls Sie ihr eigenes, vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen möchten bezahlen Sie € 12, falls es wieder im gleichen Zulassungsbezirk angemeldet wird bzw. € 27 falls es zuvor in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet war.ab € 12
War das Fahrzeug zuvor auf jemand anderen angemeldet. D.h. Sie haben sich beispielsweise einen Wagen gekauft, kommt es zu einem Halterwechsel. Die Gebühren für die Anmeldung liegen dann bei € 19, falls der Wagen aus dem gleichen Zulassungsbezirk stammt bzw. € 28 falls es zuvor in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet war.
Welche Dokumente werden für die Anmeldung eines abgemeldeten Fahrzeugs benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den gültigen HU Prüfbericht (TÜV/AU)
- die Kennzeichen, falls das Kfz in einem anderen Landkreis angemeldet ist oder diese wieder übernommen werden
- das ausgefüllte Formular zur Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA) der Kfz-Steuer
- bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs, die Gewerbeanmeldung bzw. den Auszug aus dem Handelsregister
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Was kostet es ein Auto umzumelden?
Kosten für die Ummeldung
ab € 19
Die Ummeldung oder auch Umschreibung betrifft Fahrzeuge die bereits zugelassen sind.ab € 19
Diese hat umgehend zu erfolgen wenn ein Umzug stattgefunden hat (für gewerblich genutzte Fahrzeuge betrifft dies die Adressänderung des Unternehmens) oder ein bereits zugelassener Pkw gekauft wurde.
Die Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks kostet € 19.
Die Kosten für die Ummeldung eines Fahrzeugs aus einem anderen Bezirk mit oder ohne Halterwechsel liegen bei € 28.
Übrigens: ändert sich lediglich Ihre eigene Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks genügt die Änderung der Fahrzeugpapiere. Der Kostenpunkt € 11.
Welche Dokumente werden für die Ummeldung eines Fahrzeugs benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den gültigen HU Prüfbericht (TÜV/AU)
- die Kennzeichen, falls ein Halterwechsel erfolgt oder Sie ein anderes Kennzeichen als das bisherige wünschen
- das ausgefüllte Formular zur Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA) der Kfz-Steuer
- bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs, die Gewerbeanmeldung bzw. den Auszug aus dem Handelsregister
Kosten für die Abmeldung eines Autos
Kosten für die Abmeldung
ab € 7
Vor Jahren wurde noch zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhaften Stilllegung unterschieden. Bei der vorübergehenden Stilllegung wurden die Kennzeichen lediglich entwertet und verblieben beim Halter, bei der dauerhaften ging das Kennzeichen wieder an die Zulassungsstelle und konnte neu vergeben werden.ab € 7
Seit der Zusammenfassung beider Dienstleistungen zur Außerbetriebnahme gilt nur noch letzteres. Planen Sie also das Fahrzeug in absehbarer Zeit wieder anzumelden müssen Sie sich das Kennzeichen zeitgleich reservieren um es nicht zu verlieren. Dies ist für bis zu einem Jahr möglich.
Die Außerbetriebsetzung eines angemeldeten Fahrzeugs beendet dessen Zulassung für den Straßenverkehr. Somit ist ein Abstellen auf öffentlichen Straßen und Orten nicht mehr erlaubt!
Die Gebühren einer Außerbetriebsetzung liegen bei € 7, falls das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk abgemeldet wird. Stammt es aus einem anderen Bezirk liegen sie bei € 11.
Wird das Auto der Verwertung zugeführt sind zusätzlich € 5 fällig, bzw. das doppelte sollte der Verwertungsnachweis nicht zum Zeitpunkt der Abmeldung vorgelegt werden können.
Welche Dokumente werden für die Außerbetriebssetzung eines Fahrzeugs benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Kennzeichen
Im Falle einer Verwertung zusätzlich benötigt:
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ggf. ein Verwertungsnachweis bzw. eine Verbleibserklärung aus der hervorgeht, ob das Fahrzeug beispielsweise als Oldtimer weiter genutzt oder ins Ausland gebracht wird.
Kann ich mein Kennzeichen trotz Umzug behalten? (Kennzeichenmitnahme)
Die für die Ummeldung und neue Kennzeichen fälligen Kosten von etwa € 50 verringern sich auf lediglich € 12 für die Anschriftsänderung.
Jeder, der in einen neuen Zulassungsbezirk umzieht muss sein zugelassenes Fahrzeug ummelden. In der Vergangenheit bedeutete dies, dass dabei auch neue Kennzeichen nötig wurden. Diese Regelung wurde mittlerweile um die Kennzeichenmitnahme erweitert.
Die Kennzeichenmitnahme beschreibt die Möglichkeit die bisherigen Kennzeichen trotz Umzug beizubehalten, auch unabhängig davon, ob Sie in ein anderes Bundesland umziehen. Eine Ummeldung ist somit nicht mehr nötig. Der Gang zur Zulassungsstelle bleibt Ihnen dennoch nicht erspart, da die geänderten Adressdaten in Ihren Fahrzeugpapieren vermerkt werden müssen.
Die Entscheidung, ob Die Typ- und Regionalklasse des Kfz bestimmen die Beitragshöhe der Versicherung. oder Ummeldung liegt bei Ihnen. Es gibt für die Beibehaltung des Kennzeichens jedoch zwei Bedingungen, die zwingend zu erfüllen sind: weder der Halter noch das Fahrzeug dürfen sich ändern.
Kann ich mein altes Kennzeichen für mein neues Auto übernehmen? (Kennzeichenübernahme)
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit Ihr bisheriges Kennzeichen auch bei einem Fahrzeugwechsel beizubehalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sich weder Halter noch Wohnort ändern.
Falls Sie umziehen, ihr bisheriges Kennzeichen per Kennzeichenmitnahme behalten und sich anschließend ein neues Auto kaufen, ist eine Kennzeichenübernahme nicht möglich.
Um das Kennzeichen zu übernehmen müssen Sie Ihr altes Fahrzeug als erstes abmelden. Anschließend können Sie Ihr Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reservieren. Eine umgehende Übernahme und Anmeldung des neuen Wagens ist natürlich möglich.
Außer den Gebühren für die Außerbetriebssetzung (Link) bzw. für die Anmeldung (Link) werden noch Gebühren für die Reservierung (Vorwegzuteilung) und für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens (Link) fällig. Sie ersparen sich aber den Kauf neuer Blechschilder.
Kann ich mein Kennzeichens bestimmen? (Wunschkennzeichen)
Für das Wunschkennzeichen fällt eine Gebühr von € 10,20 an, welche bei der Anmeldung zusätzlich zu zahlen ist. Eine Vorabreservierung des Kennzeichens kostet weitere € 2,60.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ein bestimmtes Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde anzufragen. Das kann entweder Ihr bisheriges sein oder eines mit einer gewünschten Buchstaben- und Zahlenkombination, beispielsweise Ihren Initialen und dem Geburtsjahr. Beides gilt als Wunschkennzeichen.
Viele Zulassungsbezirke bieten mittlerweile die Möglichkeit, die Verfügbarkeit eines Wunschkennzeichens online zu prüfen und dieses auch so zu reservieren. Sie erhalten dann eine Reservierungsbestätigung, die Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs vorlegen müssen. Umsonst ist diese Dienstleistung allerdings nicht.
Wie lange die Reservierung gültig ist, erfahren Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
Ist die Feinstaubplakette vorgeschrieben?
Die Feinstaubplakette kostet € 6 und ist u.a. bei der Zulassungsstelle, dem TÜV und der DEKRA zu bekommen.
Eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe ist keine Pflicht, zumindest nicht, solange Sie keine ausgewiesene Umweltzone befahren.
Von dieser Regelung nicht betroffen sind unter anderem Oldtimer mit H- bzw. 07-Kennzeichen und Motorräder, welche auch dann keine benötigen.
Die Umweltplakette hat, je nach Schadstoffgruppe der Ihr Wagen zugeteilt ist, eine unterschiedliche Farbe. Die Beschilderung an der Umweltzone gibt Ihnen darüber Auskunft, mit welcher Plakette die Weiterfahrt gestattet ist. Falls Sie ohne durch eine Umweltzone fahren, kann Sie das ein Bußgeld in Höhe von € 80 kosten.
Angebote im Internet sind meist teurer.
Übrigens: die Feinstaubplakette ist an das Kennzeichen gebunden. Sobald sich dieses ändert wird die Plakette ungültig.
Wieviel kosten Nummernschilder?
Kosten für die Nummernschilder?
ab € 15
Die Kosten sind je nach Anbieter unterschiedlich. Für das Prägen von einem Paar Kfz-Eurokennzeichen werden im Schnitt € 20-32 fällig. Kurzzeitkennzeichen liegen meist bei € 15-25 und Saisonkennzeichen bei € 30-45. Es existieren aber auch Unternehmen, die für die unterschiedlichen Kennzeichen einen einheitlichen Preis in Rechnung stellen.
Die Blechschilder im Internet zu bestellen ist ebenso möglich. Die Preise beginnen bei € 11 zuzüglich Versand. Die Kennzeichen online zu beschaffen macht jedoch nur Sinn, wenn Sie Ihre zukünftige Kennzeichenkombination kennen, d.h. wenn Sie in Besitz einer Reservierungsbestätigung für ein Wunschkennzeichen sind.
Im Rahmen des An- oder Ummeldevorgangs bei der Zulassungsstelle erhalten die Nummernschilder eine Stempel- und eine HU-Plakette. Eine Unterbrechung von mehreren Tagen zur Beschaffung und Vorlage der Schilder ist nicht vorgesehen.
Welche unterschiedlichen Kennzeichen gibt es?
- Überführungskennzeichen (Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen)
- Saisonkennzeichen
- Wechselkennzeichen
- Oldtimerkennzeichen (H- und 07-Kennzeichen)
- 06-Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
- Grüne Kennzeichen
- E-Kennzeichen
Wie unterscheiden sich die Kennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen
Wer ein nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Deutschlands überführen oder Probe fahren möchte benötigt ein Kurzzeitkennzeichen. Besitzt das Fahrzeug keine gültige HU ist mit dem Kennzeichen jedoch nur die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS) erlaubt. Das Kennzeichen ist maximal fünf Tage gültig.Fahrten im Ausland sind mit diesem Kennzeichen nicht zulässig. Das Kurzzeitkennzeichen wird zwar international anerkannt, der dazu ausgegebene Fahrzeugschein aber nicht.
Nicht jedes EU-Nachbarland toleriert darum ein Kurzzeitkennzeichen.
Welche Dokumente werden für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), auch als vollständige Kopie
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), auch als vollständige Kopie
- die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein gültiger HU Prüfbericht (TÜV/AU), falls vorhanden
- bei Unternehmen: die Gewerbeanmeldung bzw. der Auszug aus dem Handelsregister
Die Gebühren für ein Kurzzeitkennzeichen betragen € 13.
Dazu kommen die Kosten für ein paar Nummernschilder und die Kurzzeitversicherung, die sich auf € 20-50 beläuft.
Übrigens: In einigen Zulassungsbezirken ist es möglich, mit den alten, ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle bzw. zur Prüfstelle zu fahren. Die Notwendigkeit eines Kurzzeitkennzeichens entfällt somit. Ob dies möglich ist, ist zuvor unbedingt mit der örtlichen Zulassungsstelle und Ihrer Kfz-Versicherung abzuklären!
Falls Sie mit einem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung fahren und es anschließend überführen wollen, müssen Sie zuvor nochmals zur Zulassungsstelle um den HU Prüfbericht vorzulegen.
Die für ein Kurzzeitkennzeichen benötigte eVB ist nicht die gleiche eVB Nummer, die für eine reguläre An- oder Ummeldung benötigt wird. Achten Sie darauf, wenn Sie sie bei Ihrer Kfz-Versicherung beantragen.
Viele Kfz-Versicherungen bieten an, die Versicherungskosten für das Kurzzeitkennzeichen zu übernehmen, falls Sie das Fahrzeug danach auch dort versichern.
Ein Fahrzeug im Ausland zu kaufen und mitgebrachte Kurzzeitkennzeichen zu montieren, um es anschließend zurück nach Deutschland zu fahren, gilt als unzulässige Fernzulassung und ist verboten. Je nach Land sind damit auch hohe Strafen verbunden.
Ausfuhrkennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen, welches oft auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt wird. Wie der Name schon sagt ist es kein Kennzeichen welches für den Import genutzt werden darf. Die Gültigkeit beträgt von zwei Wochen bis zu einem Jahr.Welche Dokumente werden für ein Ausfuhrkennzeichen benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Gebrauchtwagen: die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei Neuwagen: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung)
- der original Kaufvertrag bzw. die Rechnung als Eigentumsnachweis
- die gelbe und die grüne (internationale) Versicherungskarte
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Gebrauchtwagen: ein gültiger HU Prüfbericht (TÜV/AU)
- die Kennzeichen, falls das Kfz angemeldet ist
- das ausgefüllte Formular zur Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA) der Kfz-Steuer
- bei Unternehmen: die Gewerbeanmeldung bzw. der Auszug aus dem Handelsregister sowie eine unterzeichnete Vollmacht
Die Gültigkeit der HU muss mindestens der des Ausfuhrkennzeichens entsprechen. Zudem muss das Fahrzeug zum Abgleich der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorgeführt werden.
Hinzu addieren sich die Ausgaben für die Prägung der Nummernschilder, die Versicherung und Kfz-Steuer. Deren Höhe hängt von der Gültigkeitsdauer der Ausfuhrkennzeichen ab.
Saisonkennzeichen
Nicht jedes Fahrzeug wird das ganze Jahr hindurch gefahren. Viele Sportwägen, Cabriolets oder Wohnmobile verbringen den Winter über in einer Garage oder einem Stellplatz. Für diese Zeit auch Kfz-Versicherung und Steuer zu bezahlen macht wenig Sinn.Mit dem Saisonkennzeichen lässt sich der Zeitraum bestimmen in dem das Fahrzeug angemeldet ist und genutzt werden kann. Beliebt ist beispielsweise von April bis Oktober. Jeder Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten ist möglich.
Während der Ruhezeit ist das Fahrzeug üblicherweise auch versichert, meist beitragsfrei. Welchen Umfang diese Ruheversicherung hat hängt davon ab, ob ihr Fahrzeug haftpflicht- oder kaskoversichert ist. Details erfahren Sie von Ihrer Versicherung.
Welche Dokumente werden für ein Saisonkennzeichen benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein gültiger HU Prüfbericht (TÜV/AU)
- die Kennzeichen, falls das Fahrzeug angemeldet ist
- das ausgefüllte Formular zur Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA) der Kfz-Steuer
Ist das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, entsprechen die benötigten Dokumente denen für eine An- bzw. Ummeldung.
Die Gebühren für ein Saisonkennzeichen betragen € 28.
Kosten für ein paar neue Nummernschilder und ggf. für ein Wunschkennzeichen kommen hinzu.
Neben den Ersparnissen bei Versicherung und Kfz-Steuer entfallen die Gebühren für die jährliche Anmeldung und Außerbetriebsetzung, da diese nicht mehr nötig sind.
Im Hinblick auf Ihre Versicherung ist es ratsam ein Saisonkennzeichen für mindestens sechs Monate zu nehmen, da Sie sonst nicht vom jährlich steigenden Schadenfreiheitsrabatt profitieren.
Weitere Infos finden Sie beim Thema: Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette und Nummernschilder. (Link)
Wechselkennzeichen
Dieses Kennzeichen soll es Ihnen ermöglichen zwei gleichartige Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zu bewegen. Gleichartig bedeutet, dass es sich bei beiden Fahrzeugen z.B. um Autos oder Motorräder handeln muss. Die Kombination von einem mit dem anderen ist nicht möglich.Sie können beispielsweise im Sommer mit Ihrem Cabrio, Sportwagen oder Oldtimer fahren und im Winter mit Ihrem Alltagsauto und das mit dem gleichen Kennzeichen. Sie können aber auch zwischendrin jederzeit von einem Fahrzeug zum anderen wechseln. Fahren dürfen Sie aber immer nur den Wagen auf dem die Kennzeichen zur Zeit montiert sind.
Eines oder beide Fahrzeuge dürfen ein H-Kennzeichen besitzen oder steuerbefreit sein. Die Kombination mit Überführungs-, Saison- oder Händlerkennzeichen ist nicht möglich.
Welche Dokumente werden für ein Wechselkennzeichen benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) *
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) *
- die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) *
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein gültiger HU Prüfbericht (TÜV/AU) *
- die Kennzeichen, falls das Kfz angemeldet ist *
- das ausgefüllte Formular zur Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA) derKfz-Steuer
- bei Unternehmen: die Gewerbeanmeldung bzw. der Auszug aus demHandelsregister
* von beiden Fahrzeugen
Zu den für die An- oder Ummeldung anfallenden Gebühren addieren sich für jedes Fahrzeug jeweils € 6 für das Wechselkennzeichen.
Neue Blechschilder müssen ebenso noch beschafft werden.
Bei einem Wechselkennzeichen winken Ihnen keinerlei steuerliche Vergünstigungen. Die Kfz-Steuer muss weiterhin für beide Fahrzeuge bezahlt werden. Wenn überhaupt gibt es bei der Versicherung, die auch für beide Fahrzeuge weitergeführt werden muss, einen kleinen Vorteil. Letztendlich dürfte das Wechselkennzeichen für die allermeisten uninteressant sein.
Im eingangs beschriebenen Fall wäre ein Saisonkennzeichen für beide Fahrzeuge deutlich günstiger.
H-Kennzeichen
Das H-Kennzeichen ist eines von zwei möglichen Oldtimerkennzeichen. Es handelt sich dabei um ein reguläres Kennzeichen, lediglich mit der Endung H für historisch, welches die gleichen Rechte und Pflichten besitzt, wie sie bei einer üblichen Zulassung bestehen. Kurz gesagt, Sie können Ihren Oldtimer damit ohne Einschränkungen im Alltag fahren (sogar in Umweltzonen) und müssen auch weiterhin alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung.Der Vorteil des H-Kennzeichens liegt in einem einheitlichen Kfz-Steuersatz von € 192 für Pkw bzw. € 46 für Motorräder. Eine Besteuerung nach Hubraum oder Schadstoffausstoß findet nicht statt.
Damit Sie ein H-Kennzeichen erhalten können sind mehrere Bedingungen zu erfüllen.
So muss die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens dreißig Jahre zurückliegen und es muss sich in gutem, originalgetreuen Zustand befinden. Für Umbauten bestehen erweiterte Regelungen. Um den Zustand zu bestätigen und den Wagen als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut anzuerkennen ist die Vorlage eines Oldtimergutachtens vorgeschrieben, welches Sie z.B. beim TÜV oder der DEKRA erstellen lassen können. In dem Rahmen wird immer auch eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt.
Welche Dokumente werden für ein H-Kennzeichen benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein gültiger HU Prüfbericht (TÜV/AU)
- das Gutachten nach §23 StVZO
- die Kennzeichen, falls das Fahrzeug angemeldet ist
- das ausgefüllte Formular zur Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA) der Kfz-Steuer
- bei Unternehmen: die Gewerbeanmeldung bzw. der Auszug aus dem Handelsregister
Für den Fall, dass es sich um eine Neuzulassung handelt wird zusätzlich benötigt:
- der originale Kaufvertrag bzw. die Rechnung als Eigentumsnachweis
- anstatt der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, die ausländischen Fahrzeugpapiere bzw. falls keine vorhanden sind:
- die eidesstattliche Erklärung eines Notars über den Verbleib der Fahrzeugpapiere
- ein Nachweis über das Datum der erstmaligen Zulassung
- ein Vollgutachten nach § 21 StVZO z.B. von TÜV oder DEKRA
Die Gebühren für die Zulassung mit H-Kennzeichen betragen im Schnitt € 35. Sie können aber je nach Verwaltungsaufwand höher ausfallen.
Dazu kommen die Ausgaben für das Oldtimergutachten mit HU (ca. € 250), für die Nummernschilder und ggf. ein Wunschkennzeichen.
Das H-Kennzeichen ist eine Ganzjahreszulassung. Falls Sie Ihren Klassiker im Winter nicht fahren und sich die Kosten für die Versicherung sparen wollen, müssen Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen und es im Frühjahr wieder anmelden. Je nach Fahrzeug macht ein Saisonkennzeichen stattdessen Sinn. Eine Kombination aus beiden ist nicht möglich.
Auf die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge hat das H-Kennzeichen keinen Einfluss. Viele Versicherungen bieten jedoch Oldtimer- oder Youngtimerversicherungen an. Ein H-Kennzeichen ist dafür keine Voraussetzung. Die für eine solche Versicherung einzuhaltenden Bedingungen weichen von denen für ein H-Kennzeichen ab, so existiert beispielsweise meist eine Obergrenze für die im Jahr gefahrenen Kilometer.
07-Kennzeichen
Dieses rote Kennzeichen beginnt mit der Ziffern 07, darum der Name. Es ist ein weiteres Oldtimerkennzeichen welches sich gegenüber dem H-Kennzeichen grundlegend unterscheidet.Fahrten im Alltag, Spazier- oder die beliebten Hochzeitfahrten im Oldtimer sind mit diesem Kennzeichen nicht erlaubt. Die geduldeten Fahrten beschränken sich auf die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und -rallyes, auf Fahrten die der Reparatur und Wartung dienen, sowie Prüfungs- und Probefahrten. Diese müssen in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden. Fahrten in Umweltzonen sind erlaubt und im Ausland möglich, nur wird das Kennzeichen nicht in jedem Land anerkannt.
Fahrzeuge mit 07-Nummer müssen nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Damit eignet sie sich im speziellen für sehr alte Klassiker welche z.B. aufgrund fehlender sicherheitstechnischer Einrichtungen nicht zulassungsfähig wären. Ein Nachweis zur Verkehrssicherheit muss mancher Orts durch eine Prüfung bei TÜV oder DEKRA erfolgen.
Der wirkliche Vorteil dieses Kennzeichens liegt darin, dass es als Wechselkennzeichen eingesetzt werden kann. Besitzen Sie mehrere Oldtimer können Sie also abwechselnd den ein oder anderen Wagen fahren. Sie müssen nur das Kennzeichen ummontieren. Bei der Zulassung erhalten Sie ein Fahrzeugscheinheft in dem die einzelnen Oldtimer zusammengefasst sind. Die ermäßigte Kfz-Steuer bezahlen Sie nur für einen Wagen, die anderen sind steuerbefreit.
Das Kennzeichen wird abhängig von der örtlichen Zulassungsbehörde unbefristet oder befristet ausgegeben. Letzteres gilt meist bei Neuanträgen. Falls es befristet ist, muss es in bestimmten Zeitabständen verlängert werden.
Die Voraussetzungen für ein 07-Kennzeichen entsprechen denen des H-Kennzeichens, ebenso wie die für die Zulassung nötigen Dokumente. Zusätzlich ist vorgeschrieben, dass Sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen müssen. Prüfen Sie im Einzelfall, ob es einen formellen Antrag für die Neuzuteilung eines 07-Kennzeichens gibt, bzw. ob ein formloser Antrag genügt. Möchten Sie mehrere Fahrzeuge zulassen, müssen Sie die Unterlagen für jedes einzelne Fahrzeug vorlegen.
Die Gebühren für ein rotes 07-Kennzeichen variieren je nach Zulassungsbezirk sehr stark. Sie reichen je nach Verwaltungsaufwand von € 27 bis € 230. Bei einer erstmaligen Zuteilung rangieren die Gebühren eher im höheren, bei Ein- oder Austragung von Fahrzeugen wegen Zu- oder Verkauf, im unteren Bereich.
Dazu kommen € 16 für das rote Fahrzeugscheinheft, € 13 für das polizeiliche Führungszeugnis sowie die Ausgaben für das Oldtimergutachten, Fahrtenbuch, die Nummernschilder und falls benötigt, den Nachweis zur Verkehrssicherheit. Eine Verlängerung befristeter Kennzeichen liegt bei € 45-75 bzw. bei rund dem doppelten, falls die Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit erfolgt.
Übrigens: der originale Fahrzeugbrief verfällt bei der Zulassung mit einem 07-Kennzeichen nicht. Sie können das Fahrzeug auch nach Jahren wieder mit einem regulären Kennzeichen zulassen und benötigen dazu lediglich eine Hauptuntersuchung.
06-Kennzeichen
Kennzeichen, die mit den Ziffern 06 beginnen sind rote Händlerkennzeichen. Wie es die Bezeichnung bereits verrät wird dieses Dauerkennzeichen nur an Gewerbetreibende aus der Fahrzeugbranche vergeben und nicht an Privatpersonen. Die Vertrauenswürdigkeit muss durch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses belegt werden.Mit diesem Kennzeichen können mit nicht angemeldeten Fahrzeugen Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten durchgeführt werden. Überführungsfahrten sind nur deutschlandweit erlaubt. Das Kennzeichen ist an kein bestimmtes Fahrzeug gebunden und unterliegt dem pauschalen Kfz-Steuersatz von € 192 für Pkw bzw. € 46 für Motorräder.
Wie beim 07-Kennzeichen wird ein rotes Fahrzeugscheinheft ausgegeben. Jede Fahrt muss in einer Fahrtennachweisliste bzw. einem Fahrtenbuch protokolliert werden.
Das 06-Kennzeichen wird zeitlich befristet vergeben und muss in regelmäßigen Abständen verlängert werden.
Welche Dokumente werden für ein 06-Kennzeichen benötigt?
- ein schriftlicher Antrag (falls es kein Formular gibt, formlos und mit Begründung des Bedarfs)
- die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- das ausgefüllte Formular zur Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA) der Kfz-Steuer
- eine gültige Gewerbeanmeldung
- das polizeiliche Führungszeugnis
- eine aktuelle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- ein Lageplan und ggf. Mietvertrag über die zur Verfügung stehenden Stellplätze
Die Gebühren für ein Händlerkennzeichen liegen bei € 100-270, abhängig vom Zulassungsbezirk und Verwaltungsaufwand. Für die Verlängerung werden € 25-45 berechnet, für das rote Fahrzeugscheinheft € 16.
Grüne Kennzeichen
Dieses Kennzeichen wird bestimmten, von der Kfz-Steuer befreiten, Fahrzeugen zugeteilt. Das sind unter anderem:- Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und deren Anhänger
- Fahrzeuge gemeinnütziger und anerkannter Organisationen (Hilfsgütertransporte)
- Fahrzeuge für Feuerwehr, Krankenbeförderung, Rettungs- und Winterdienst
- Anhänger für Tiere (Sport), Sportgeräte und Arbeitsmaschinen
Viele dieser Fahrzeuge erhalten aufgrund Ihrer eindeutigen Bestimmung ab Neuzulassung ein grünes Kennzeichen. Sie haben aber auch die Möglichkeit für ein regulär angemeldetes Fahrzeug eine Kfz-Steuerbefreiung zu beantragen, falls es den Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen entspricht. Dazu ist es notwendig, dass Sie sich bereits im voraus beim Hauptzollamt informieren. Falls alle Ansprüche erfüllt sind, können Sie bei der Zulassungsstelle oder dem Hauptzollamt den Antrag auf Steuerbefreiung einreichen.
Die für grünes Kennzeichen benötigten Dokumente entsprechen denen für eine Neuanmeldung, Wiederinbetriebnahme bzw. Abmeldung.
Die Zulassungsstelle stellt für ein grünes Kennzeichen Gebühren in Höhe von € 12-55 in Rechnung.
E-Kennzeichen
Das E-Kennzeichen wurde ins Leben gerufen um einen weiteren Anreiz zu schaffen ein Fahrzeug mit elektrischem Antrieb zu fahren. Falls Sie eines beantragen erhalten Sie zwar keine weiteren finanziellen Vergünstigungen, es werden Ihnen jedoch einige Privilegien gewährt, die sie mit einem regulären Kennzeichen nicht hätten. Sie dürfen Ihren Wagen beispielsweise auf gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen kostenlos abstellen und Parkplätze an Ladestationen nutzen. Mancherorts sind Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von Durchfahrtsverboten bzw. Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen und es dürfen sogar Busspuren befahren werden.Die Krux ist, dass diese Sonderrechte weder einheitlich noch deutschlandweit festgeschrieben sind. Jede Kommune bestimmt selbst welche Privilegien zugeteilt werden.
Es besteht keine Pflicht, dieses Kennzeichen zu besitzen. Sie können es freiwillig beantragen, falls die damit verbundenen Vorteile für Sie von Nutzen sind. Ihre bisherige Kennzeichenkombination können Sie behalten, falls diese weniger als sieben Zeichen besitzt, da sonst ein "E" dahinter keinen Platz findet. Eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe ist vorgeschrieben.
Die E-Nummer ist nur für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, sowie Plug-In-Hybride vorgesehen. Letztere müssen eine von zwei Vorgaben erfüllen: der Kohlendioxidausstoß je gefahrenem Kilometer darf 50g nicht übersteigen bzw. die Mindestreichweite muss 30 Kilometer betragen (rein elektrisch betrieben). Letzteres gilt für Fahrzeuge, die vor Ende 2017 zugelassen werden. Bei einem Zulassungsdatum ab Anfang 2018 muss die
Reichweite mindestens 40 Kilometer betragen. Dies Angaben werden der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung) entnommen.
Welche Dokumente werden für die Umkennzeichnung auf ein E-Kennzeichen benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung)
- ein gültiger HU Prüfbericht (TÜV/AU)
- die Kennzeichen, falls das Fahrzeug angemeldet ist
Falls Sie das Fahrzeug an- oder ummelden, sind die entsprechenden, für diese Vorgänge nötigen, Unterlagen vorzulegen.
Die Zulassungsstelle berechnet für die Umkennzeichnung eine Gebühr von € 10-32.
Hinzu kommen € 6 für die Feinstaubplakette, die Kosten für einen Satz neuer Nummernschilder und ggf. € 10-13 für ein Wunschkennzeichen.
Das E-Kennzeichen ist übrigens mit einem Saison- oder Wechselkennzeichen kombinierbar.
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