Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist prinzipiell auch bei Elektro-Pkws eine Kfz-Steuer zu entrichten. Die Kfz-Steuer kannst Du hier berechnen! Eine grundsätzliche Steuerbefreiung gibt es somit nicht.
Um den Kauf von Elektrofahrzeugen attraktiver zu gestalten wurde eine befristete Steuerbefreiung eingeführt. Diese gilt nur für Fahrzeuge, die durch Batterien oder Brennstoffzellen rein elektrisch angetrieben werden. Von dieser Regelung nicht eingeschlossen sind Hybridfahrzeuge und Elektrofahrzeuge mit Range-Extender, sprich Elektro-Pkw welche einen zusätzlichen Verbrennungsmotor zur Erhöhung der Reichweite besitzen.
Die befristete Steuerbefreiung gilt bis zum Jahr 2030 und bezieht sich auf Elektro-Pkw, welche im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen wurden.
Diese Regelung betrifft auch Fahrzeuge, die von einem Verbrennungsmotor auf einen vollelektrischen Antrieb umgerüstet wurden. Das Alter des Fahrzeugs ist in diesem Fall nicht von Belang, jedoch muss der Umbau in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis Ende 2025 stattgefunden haben. In diesem Zeitraum müssen der Zulassungsstelle alle vorgeschriebenen Unterlagen vorgelegt werden.
Die Steuerbefreiung ist an das Fahrzeug gebunden. Findet ein Halterwechsel statt, dh wird das Auto weiterverkauft, profitiert der neue Eigentümer vom verbleibendem Steuervorteil.
Nach Ablauf der befristeten Steuerbefreiung fällt die konventionelle Kfz-Steuer an.
Im Rahmen der Förderung von Elektrofahrzeugen wird lediglich die Hälfte des anfallenden Steuerbetrages in Rechnung gestellt.
Bei einem BMW i3 mit einem Leergewicht von 1.125kg beträgt die Jahressteuer demnach €67,50. An das Hauptzollamt müssen davon aber nur €33,75 abgeführt werden.
Um den Kauf von Elektrofahrzeugen attraktiver zu gestalten wurde eine befristete Steuerbefreiung eingeführt. Diese gilt nur für Fahrzeuge, die durch Batterien oder Brennstoffzellen rein elektrisch angetrieben werden. Von dieser Regelung nicht eingeschlossen sind Hybridfahrzeuge und Elektrofahrzeuge mit Range-Extender, sprich Elektro-Pkw welche einen zusätzlichen Verbrennungsmotor zur Erhöhung der Reichweite besitzen.
Die befristete Steuerbefreiung gilt bis zum Jahr 2030 und bezieht sich auf Elektro-Pkw, welche im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen wurden.
Diese Regelung betrifft auch Fahrzeuge, die von einem Verbrennungsmotor auf einen vollelektrischen Antrieb umgerüstet wurden. Das Alter des Fahrzeugs ist in diesem Fall nicht von Belang, jedoch muss der Umbau in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis Ende 2025 stattgefunden haben. In diesem Zeitraum müssen der Zulassungsstelle alle vorgeschriebenen Unterlagen vorgelegt werden.
Die Steuerbefreiung ist an das Fahrzeug gebunden. Findet ein Halterwechsel statt, dh wird das Auto weiterverkauft, profitiert der neue Eigentümer vom verbleibendem Steuervorteil.
Nach Ablauf der befristeten Steuerbefreiung fällt die konventionelle Kfz-Steuer an.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Elektroauto?
Da Elektrofahrzeuge weder einen Hubraum noch CO2 Emissionen vorweisen können, erfolgt ihre Besteuerung auf Grundlage ihres zulässigen Gesamtgewichts in folgender Staffelung:| Zulässiges Gesamtgewicht | Kfz-Steuer je angefangener 200kg |
|---|---|
| bis 2 Tonnen | € 11,25 |
| 2-3 Tonnen | € 12,02 |
| 3-3,5 Tonnen | € 12,78 |
Im Rahmen der Förderung von Elektrofahrzeugen wird lediglich die Hälfte des anfallenden Steuerbetrages in Rechnung gestellt.
Bei einem BMW i3 mit einem Leergewicht von 1.125kg beträgt die Jahressteuer demnach €67,50. An das Hauptzollamt müssen davon aber nur €33,75 abgeführt werden.
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