Kfz-Versicherung und eVB
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Zulassungsstelle ein Nachweis für eine Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. In der Vergangenheit gab es dafür die Deckungskarte oder Doppelkarte. 2008 wurde das System durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst.
Die Versicherungsbestätigung ist für die Anmeldung, Ummeldung, bzw. die Beantragung eines Saisonkennzeichens, eines Wechselkennzeichens, eines H- oder 06- Kennzeichens unentbehrlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Auto, ein Motorrad oder ähnliches handelt. Wer ein Kurzzeitkennzeichen möchte muss darauf achten, dass die hierfür benötigte eVB Nummer eine andere ist als die, die für die eben genannten Zulassungsarten benötigt wird. Das gilt auch für die eVB für einen Fahrzeuganhänger.
Die eVB wird einmalig zugeteilt und ist mehrere Monate gültig. Die genaue Gültigkeitsdauer der Bestätigungsnummer wird von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bestimmt. Kommt die Nummer während dieser Frist nicht zum Einsatz, beispielsweise weil der Kunde den Versicherungsvertrag widerrufen hat, verfällt sie.
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Die Bedeutung der elektronischen Versicherungsbestätigung
Die eVB ist ein siebenstelliger Code, der von einer Versicherung bei Abschluss eines neuen Vertrags generiert wird. Sie wird in einer zentralen Datenbank des Kraftfahrtbundesamts hinterlegt, auf die nur die Zulassungsbehörde Zugriff hat. Anhand der eVB Nummer können Angaben zum Halter oder Versicherungsnehmer, wie auch zur Art des Fahrzeugs und der Zulassung abgefragt werden. Die eVB belegt die Existenz einer gültigen Haftpflichtversicherung. Ob zusätzlich eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde ist nicht relevant. Das deutsche Recht schreibt nur vor, dass jedes zugelassene Fahrzeug hapftpflichtversichert sein muss.Die Versicherungsbestätigung ist für die Anmeldung, Ummeldung, bzw. die Beantragung eines Saisonkennzeichens, eines Wechselkennzeichens, eines H- oder 06- Kennzeichens unentbehrlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Auto, ein Motorrad oder ähnliches handelt. Wer ein Kurzzeitkennzeichen möchte muss darauf achten, dass die hierfür benötigte eVB Nummer eine andere ist als die, die für die eben genannten Zulassungsarten benötigt wird. Das gilt auch für die eVB für einen Fahrzeuganhänger.
Die eVB wird einmalig zugeteilt und ist mehrere Monate gültig. Die genaue Gültigkeitsdauer der Bestätigungsnummer wird von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bestimmt. Kommt die Nummer während dieser Frist nicht zum Einsatz, beispielsweise weil der Kunde den Versicherungsvertrag widerrufen hat, verfällt sie.
Wie beantrage ich eine eVB Nummer?Bevor ein Kfz zugelassen werden kann ist bei einer Kfz-Versicherung eine eVB Nummer zu beantragen. Die Nummer wird von der Versicherung auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Abhängig von der Versicherung kann die Nummer Online, per E-Mail oder auch telefonisch vergeben werden, teilweise sogar per SMS.
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