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Die Vollkasko zahlt viele Schäden - aber nicht alle

Schaden am Auto
Ein Gutachter nimmt einen Schaden auf und informiert, was die Voll- oder die Teilkasko übernimmt

Die beste Versicherung ist die, die man nicht braucht. Kommt es aber doch einmal dazu, bietet die Vollkasko den maximalen Schutz den es für das eigene Auto gibt. Jedoch kommt sie nicht für alle denkbaren Schäden auf. Typische Fälle haben wir nachfolgend zusammengefasst. Manche davon übernimmt die Vollkaskoversicherung, andere die Teilkasko, bei einigen zahlt keine von beiden.

Was zahlt die Vollkasko?

  • Parkschäden
    Touchieren eines Begrenzungspfahls, eines Bordsteins oder das Schrammen eines anderen PKWs - dies sind typische Situationen für die Vollkaskoversicherung. Sie übernimmt dergleiche Schaden am eigenen Auto. Kommt man am Supermarktparkplatz zu seinem Auto zurück und findet eine Delle in der Tür vor oder einen zerkratzten Stoßfänger ist der Ärger groß. Ist der Verursacher nicht auszumachen, kann man auch diesen Schaden über die Vollkasko regulieren lassen. Aber Vorsicht: oft ist es finanziell besser, Bagatellschäden selbst zu bezahlen. Die Selbstbeteiligung und die Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse führen zu höheren Kosten als die Schadensumme ausmacht.
Parkhaus Überwachung gegen Autodiebstahl
Fahrzeug gestohlen? Die Teilkasko hilft…
  • Diebstahl
    Um sein Fahrzeug gegen Diebstahl abzusichern, genügt die Teilkaskoversicherung. Sie zählt die Entwendung des Fahrzeugs zu den Ereignissen, die der Versicherte nicht selbst beeinflussen kann. Wer jedoch fahrlässig das geöffnete Fahrzeug inkl. Schlüssel unbeaufsichtigt lässt, dem kann die Versicherung den Schadensausgleich verwehren. Die Vollkasko ist nicht für Diebstahlschäden zuständig, auch wenn die Teilkasko automatisch enthalten ist.
  • Marderschaden
    Der Marderbiss ist ebenfalls kein Fall für die Vollkasko. Um zerbissene Zündkabel, Schlauchleitungen oder andere vom Tier beschädigte Bauteile bezahlt zu bekommen, wendet man sich an die Teilkasko. Die kommt je nach Tarif auch für Folgeschäden der tierischen Zerstörungswut auf, also z.B. für einen Motorschaden durch marderbedingt ausgelaufenes Kühlwasser.
  • Motorschaden
    Kommt es zu einem Motorschaden ist entscheidend für die Versicherung, auf welche Weise es dazu gekommen ist. Ist der Motor in Folge einer Kollision beschädigt worden, übernimmt die Vollkasko. Bei einem Motor-Folgeschaden durch Marderbiss kann die Teilkasko einspringen, wenn dieser Fall abgedeckt ist. Andere Schäden am Triebwerk, die durch falsche Bedienung oder Handhabung entstanden sind, sind weder durch Voll- noch durch Teilkasko abgedeckt.
  • Tankschaden
    Ein Tankschaden kann entstehen, wenn das Auto mit dem falschen oder einem verunreinigten Kraftstoff befüllt wird. Dabei steht der Fehler entweder vor dem Auto und hat die falsche Zapfsäule benutzt. Oder die Schuld liegt beim Tankstellenbetreiber und dem Inhalt seiner Grosstanks. Es kann bei modernen Antrieben sehr schnell zu einem Motorschaden kommen, wenn der Sprit nicht einwandfrei ist. Egal wer die Verantwortung für einen so verursachten Schaden an Motor oder kraftstoffführenden Bauteilen trägt, die Vollkasko schliesst derartige Schäden aus und übernimmt die Kosten nicht.
  • Ersatzteile, Verschleissteile
    Die Vollkasko zahlt keine Bau- oder Verschleissteile, nur weil sie abgenutzt sind. Man könnte auf die Idee kommen, einen Satz Reifen oder neue Bremsen von der Vollkasko übernehmen zu lassen. Das klappt natürlich nicht. Wann die Kasko Verschleissteile bezahlt ist im Falle eines Schadens durch Unfall bzw. Kollision. Im Rahmen der Reparatur werden dann zB beschädigte Reifen oder Bremsen ersetzt. Die Kosten zahlt dann je nach Ursache die Voll- oder die Teilkaskoversicherung. Wobei manche Gesellschaften einen Neu-für-Alt-Wertausgleich verlangen. Wird ein bereits stark abgenutzter Reifen beschädigt und bei der Reparatur durch einen Neureifen ersetzt, bringt die Versicherung den Wertunterschied in Abzug.
  • Hagelschaden
    Ein Hagelsturm kann bei einem Fahrzeug massiven Schaden anrichten. Ein zerbeultes Blechkleid zieht je nach Schwere eine Neulackierung nach sich, was fünfstellige Euro-Beträge kosten kann. Die Teilkasko-Versicherung zahlt Hagel und andere Unwetterschäden, eine Vollkasko ist dafür nicht erforderlich.
  • Vandalismus
    Auf öffentlichen Plätzen ist die Gefahr für mutwillige Beschädigungen am Auto keine Seltenheit. Zerkratzter Lack, abgetretene Aussenspiegel, eingeschlagene Scheiben - all das zahlt die Vollkaskoversicherung, nicht die Teilkasko. Auch hier gilt, die Gesamtkosten des Schadens mit den erhöhten Ausgaben bei der Versicherung gegenzurechnen, die durch den Selbstbehalt und das Herabstufen des SF-Rabatts entstehen.
  • Reifenschaden
    Es kommt darauf an, warum der Reifen beschädigt wurde. Einen Reifenplatzer oder einen Nagel im Reifen zahlt weder die Voll- noch die Teilkasko. Ein defektes Rad im Rahmen eines Unfalls oder einen mit dem Messer zerstochenen Reifen kann man wiederum der Versicherung melden.
Steinschlag n der Windschutzscheibe
Steinschlag ist ein typischer Fall für die Teilkasko
  • Steinschlag/Scheibenreparatur
    Da ein Steinschlag zu den Ereignissen zählt, die der Fahrer nicht selbst beeinflussen kann, als die sogenannte "höhere Gewalt", ist dafür die Teilkaskoversicherung zuständig. Liegt die Stelle außerhalb des Sichtfelds des Fahrers, kann die Scheibe von der Autoglas-Werkstatt durch Ausfüllen mit Harz repariert werden. Dafür gibt es mit den Versicherungen Vereinbarungen, dass die Selbstbeteiligung für den Halter nicht fällig wird. Ein Ersatz der Windschutzscheibe ist erforderlich, sobald sich Risse bilden oder der Steinschlag im direkten Sichtfeld liegt. Auch hier kalkulieren manche Autoglas-Spezialisten so günstig, dass die SB für den Kunden entfällt. Glas, Scheinwerfer, Spiegel - all das ist pauschal durch die Teilkasko abgedeckt.

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