Welche Sonderrechte sind mit dem E-Kennzeichen verbunden? Wieviel kostet die Beantragung?
Anders als bei der meist günen, runden Umweltplakette ist man als Eigentümer eines Elektro-Pkw nicht verpflichtet ein E-Kennzeichen zu besitzen.
Das E-Kennzeichen kann bei der Zulassungsstelle freiwillig beantragt werden. Es gilt für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, sowie Plug-In-Hybride. Dabei müssen Plug-In-Hybride vorgeschriebene Werte bezüglich CO2 Ausstoß und Mindestreichweite einhalten.
Die Kosten für die Umkennzeichnung betragen € 10-32, je nachdem ob es sich um eine Neuzulassung oder eine Ummeldung handelt. Hinzu kommt der Aufwand für neue Blechschilder, in der Regel ca. € 25-30.
Für die Feinstaubplakette sind € 6 zu entrichten.
Dieses Kennzeichen gestattet Elektrofahrzeugen einige Sonderrechte. So können beispielsweise Parkplätze an Ladestationen genutzt werden. Auch auf öffentlichen und sonst gebührenpflichtigen Parkplätzen darf der Pkw kostenlos abgestellt werden. Diese und ein paar weitere Privilegien sind jedoch nicht bundesweit geregelt, da sie kommunal bestimmt werden. Ob ein E-Kennzeichen von Nutzen ist, hängt somit vom Einsatzort des Wagens ab.Für die Feinstaubplakette sind € 6 zu entrichten.
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Das E-Kennzeichen kann bei der Zulassungsstelle freiwillig beantragt werden. Es gilt für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, sowie Plug-In-Hybride. Dabei müssen Plug-In-Hybride vorgeschriebene Werte bezüglich CO2 Ausstoß und Mindestreichweite einhalten.
