Wie hoch ist die Förderprämie beim Kauf eines Elektroautos im Jahr 2023 und 2024?
Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung den Umweltbonus eingeführt, um die Absatz- und Zulassungszahlen von Elektroautos zu erhöhen. (Dies ist nicht zu verwechseln mit der 2009 eingeführten und im gleichen Jahr abgelaufenen Umweltprämie, auch bekannt als Abwrackprämie.) Seit Juli 2016 konnten Käufer von Elektroautos eine Subvention in Höhe von bis zu 9.000 Euro beantragen. Damals wurden Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Förderprämie wurde beschlossen, bis 2020 weitere 300 Millionen Euro in den Ausbau des Ladestationsnetzes zu investieren.
Im Jahr 2023
Im Jahr 2024
Zudem gelten folgende Voraussetzungen:
es handelt sich um ein Fahrzeug mit rein elektrischem Antrieb d.h. ohne Range-Extender bzw. um ein Brennstoffzellenfahrzeug welches keine CO2 Emissionen erzeugt
Plug-In-Hybride werden nicht mehr gefördert, unabhängig von ihren CO2-Emission oder elektrischer Reichweite.
das Auto ist ein Neuwagen welcher zum ersten Mal zugelassen wird. Gebrauchtfahrzeuge oder Jahreswägen sind somit ausgeschlossen
der Erwerb sowie die Erstzulassung müssen nach dem 18. Mai 2016 stattgefunden haben
der Kauf- bzw. Leasingvertrag // » zu den Leasingfahrzeugen // oder die verbindliche Bestellung muss abgeschlossen worden sein. Der Auslieferungstermin spielt keine Rolle. Eine Zulassung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich, solange die vorgegebenen Fristen eingehalten werden
das Fahrzeug muss ab 2023 mindestens 12 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben, beim Leasing sogar 24 Monate.
der Antragsteller ist die gleiche Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (außer es liegt eine Bevollmächtigung eines Dritten vor)
der Antragsteller ist eine Privatpersonen, ein Unternehmen, eine Stiftung, eine Körperschaft oder ein Verein
Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten. Im ersten wird der eigentliche Antrag gestellt. Im Zuge dessen ist es erforderlich den Kauf- oder Leasingvertrag bzw. die verbindliche Bestellung als Datei hochzuladen. Dieses Dokument muss mehrere Anforderungen erfüllen. Neben der eindeutigen Modellbezeichnung muss daraus hervorgehen, dass der vom Hersteller zu übernehmende Förderungsanteil von €2.000 bereits vom Netto-Kaufpreis abgezogen wurde. Als Netto-Kaufpreis gilt der Listenpreis des Grundmodells ohne Sonderausstattung. Sonder- und Zusatzausstattungen sind gesondert aufzulisten.
Bei Leasingverträgen gelten besondere Anforderungen, welche auf der Internetseite der Bafa nachzulesen sind.
Nach Eingang und erfolgter Prüfung der Unterlagen ergeht ein Zuwendungsbescheid. In diesem wird der Antragsteller über die Bewilligung der Fördermittel informiert.
Im zweiten Schritt erfolgt das sogenannte Verwendungsnachweisverfahren. Damit erfolgt der Nachweis, dass das neue Fahrzeug nicht nur gekauft sondern auch tatsächlich zugelassen wurde. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnt ein neunmonatiger Bewilligungszeitraum. In dieser Zeit hat der Antragsteller eine Kopie der Rechnung (falls nicht bereits im Antrag vorgelegt), sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) auf der Internetseite der Bafa hochzuladen. Im Leasingfall ist keine Rechnung vorzulegen.
Die fertig ausgefüllte Verwendungsnachweiserklärung muss ausgedruckt und unterschrieben werden um sie anschließend wieder bei der Bafa hochzuladen. Eine Sendung auf dem Postweg ist in diesem Fall ebenso möglich.
Wurden alle Vorgaben erfolgreich erfüllt erfolgt die Überweisung der vollen Prämie, also der Bundesanteil am Umweltbonus, auf das Bankkonto des Antragstellers.
Im Zuge der Förderprämie wurde beschlossen, bis 2020 weitere 300 Millionen Euro in den Ausbau des Ladestationsnetzes zu investieren.
An welche Bedingungen ist der Umweltbonus geknüpft?
Die Prämissen zur Beantragung der Förderung für den Kauf eines Elektroautos haben sich seit 2023 geändert. Gemäß der offiziellen Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie im Bundesanzeiger vom 9. Dezember 2022 gelten nun die folgenden Konditionen:Im Jahr 2023
- Neuwagen unter 40.000 € Nettolistenpreis erhalten 4.500 € vom Staat
- Neuwagen von 40.000 € bis 65.000 € Nettolistenpreis werden mit 3.000 € bezuschusst
- Für junge Gebrauchte gibt es 3.000 € aus der Staatskasse
- Ab dem 1.9.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Hinzu kommt jeweils der Herstelleranteil in Höhe der Hälfte der staatlichen E-Auto Prämie.
Im Jahr 2024
- Neuwagen unter 45.000 € Nettolistenpreis werden mit 3.000 € bezuschusst
- Für junge Gebrauchte gibt es 2.400 € vom Staat
- Ab dem 1.9.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Hinzu kommt jeweils der Herstelleranteil in Höhe der Hälfte der staatlichen E-Auto Prämie.
Zudem gelten folgende Voraussetzungen:
der Antragsteller ist eine Privatpersonen, ein Unternehmen, eine Stiftung, eine Körperschaft oder ein Verein
Wie wird der Umweltbonus beantragt?
Der Antrag kann nur online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa gestellt werden. Dazu wurde auf der Webseite http://www.bafa.de/umweltbonus ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung gestellt.Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten. Im ersten wird der eigentliche Antrag gestellt. Im Zuge dessen ist es erforderlich den Kauf- oder Leasingvertrag bzw. die verbindliche Bestellung als Datei hochzuladen. Dieses Dokument muss mehrere Anforderungen erfüllen. Neben der eindeutigen Modellbezeichnung muss daraus hervorgehen, dass der vom Hersteller zu übernehmende Förderungsanteil von €2.000 bereits vom Netto-Kaufpreis abgezogen wurde. Als Netto-Kaufpreis gilt der Listenpreis des Grundmodells ohne Sonderausstattung. Sonder- und Zusatzausstattungen sind gesondert aufzulisten.
Bei Leasingverträgen gelten besondere Anforderungen, welche auf der Internetseite der Bafa nachzulesen sind.
Nach Eingang und erfolgter Prüfung der Unterlagen ergeht ein Zuwendungsbescheid. In diesem wird der Antragsteller über die Bewilligung der Fördermittel informiert.
Im zweiten Schritt erfolgt das sogenannte Verwendungsnachweisverfahren. Damit erfolgt der Nachweis, dass das neue Fahrzeug nicht nur gekauft sondern auch tatsächlich zugelassen wurde. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnt ein neunmonatiger Bewilligungszeitraum. In dieser Zeit hat der Antragsteller eine Kopie der Rechnung (falls nicht bereits im Antrag vorgelegt), sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) auf der Internetseite der Bafa hochzuladen. Im Leasingfall ist keine Rechnung vorzulegen.
Die fertig ausgefüllte Verwendungsnachweiserklärung muss ausgedruckt und unterschrieben werden um sie anschließend wieder bei der Bafa hochzuladen. Eine Sendung auf dem Postweg ist in diesem Fall ebenso möglich.
Wurden alle Vorgaben erfolgreich erfüllt erfolgt die Überweisung der vollen Prämie, also der Bundesanteil am Umweltbonus, auf das Bankkonto des Antragstellers.
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