Wer vergibt bzw. erteilt eine eVB Nummer?
Im Jahr 2008 wurde das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung mit Versicherungsbestätigungsnummer in Deutschland eingeführt. Mit der Umstellung auf ein komplett computergestütztes System wurde die bis dahin gültige Deckungskarte im Papierformat abgelöst. Verantwortlicher des eVB-Verfahrens ist die GDV Dienstleistungs-GmbH, kurz GDV DL. Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg gehört dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft an. Es dient als Bindeglied zwischen den Zulassungsämtern, dem Kraftfahrtbundesamt und den Versicherungsgesellschaften, über das Daten und Informationen zu Fahrzeughaltern, deren Fahrzeugen und Versicherungen ausgetauscht werden können. Alle Kfz-Versicherungsunternehmen sind direkt an die GDV-DL angeschlossen. Damit kann jede dort angeschlossene Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer erteilen.
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Die Zulassungsbehörden wiederum sind über das Kraftfahrtbundesamt mit der GDV-DL verbunden. Schließt ein Autofahrer bei einer Versicherungsgesellschaft eine Police ab, wird die Bestätigung der Versicherung auf elektronischem Weg an die GDV Dienstleistungs-GmbH übermittelt. Dort werden alle wichtigen Daten des Antragstellers und seines Vertrags zentral gespeichert. Um den Datensatz später adressieren zu können, generiert die GDV-DL einen siebenstelligen Versicherungsbestätigungscode, die eVB-Nummer (exakt: VB-Nummer). Dieser elektronische, alphanumerische Schlüssel wird ebenfalls bei der GDV-DL gespeichert und zugleich an das Versicherungsunternehmen transferiert, welches ihn seinem Kunden übergibt.
Der Code hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von mehreren Monaten. Von dem im Hintergrund ablaufenden Verfahren bekommt der Antragsteller in aller Regel nichts mit. Er schliesst einen Versicherungsvertrag bei einem Versicherungsmakler vor Ort oder online über einen Versicherungsvergleich ab. Daraufhin erhält er den zur Zulassung seines Fahrzeugs benötigten eVB-Nummerncode, auf Wunsch auch online oder per Email. Mithilfe der Versicherungsnummer kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle den bei der GDV-DL hinterlegten Datensatz aufrufen und in wenigen Sekunden feststellen, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist. Sobald die Nachweis-Nummer für eine An- oder Ummeldung eingesetzt wurde oder wenn ungenutzte Nummern verfallen, werden sie gelöscht und können nach einer festgelegten Frist wieder vergeben werden.
- Die elektronische Versicherungsbestätigung / eVB
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bestätigung und Zulassung