Wie kann ich einen VW Bora Stufenheck 1.8 Syncro im Betriebsvermögen abschreiben?
Für die steuerliche Abschreibung (AfA - Absetzung für Abutzung) eines gebrauchten VW Bora Stufenheck 1.8 Syncro aus dem betrieblichen Anlagevermögen
muss bei einem geschätzen Alter der Fahrzeugs von 26 Jahren eine buchhalterische Verteilung des
Kaufpreises über 2 Jahre vorgenommen werden.
D.h. ein Kaufpreis von 460 €, der einem realistischen Zeitwert eines VW Bora Stufenheck 1.8 Syncro mit Baujahr 2000 im Jahr 2010 entspricht, kann
nicht sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe verbucht werden.
Lineare Abschreibung
Die Abschreibung der 460 € erfolgt linear, also gleichmäß über den AfA-Zeitraum von 2 Jahren verteilt. Nachfolgend sehen Sie die lineare Abschreibungstabelle für den Fahrzeugtyp Bora.| AfA-Tabelle linear 2026 bis 2028 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 2027 | ||||
| 230€ | 230€ | ||||
Die Angaben zur Abschreibungsdauer gebrauchter Fahrzeuge sind ohne Gewähr, jedoch
erfahrungsgemäß gängige Praxis bei Steuerberatern und Finanzämtern.
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