Die GAP Restwertabsicherung in der Autoversicherung
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Die GAP Regelung ist eine bei geleasten Fahrzeugen häufig eingesetzte zusätzliche Versicherungsleistung. Für solche Autos wird vertraglich ein Restwert festgelegt, ermittelt anhand von Fahrzeugneupreis und den voraussichtlich gefahrenen Kilometern bis zur Rückgabe. Entsteht während der Leasingdauer ein Totalschaden, wird der Restwert des Wagens vor dem Schaden ermittelt. Unterschreitet der Restwert den zu diesem Zeitpunkt kalkulierten Restwert des Leasinggebers - z.B. durch höhere km-Fahrleistung, stärkere Abnutzung - wird diese Differenz (engl: gap = Lücke) von der GAP-Versicherung übernommen. Die GAP-Deckung ist in der Regel nicht allzu teuer oder ist sogar kostenfreier Bestandteil der Vollkaskoversicherung, weshalb der Halter eines Leasingautos generell nicht darauf verzichten sollte.
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