Auch wenn er nicht vorgeschrieben ist, auf einen schriftlichen Kaufvertrag sollte man nicht verzichten. Nur er bietet sowohl Verkäufern als Käufern ein Höchstmaß an Sicherheit, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu Reklamationen oder anderen Problemen kommen.

Eine festgelegte Form hat ein Kaufvertrag nicht. Es steht Ihnen frei selbst ein Dokument aufzusetzen. Besser ist es, auf einen standardisierten und rechtlich einwandfreien Kaufvertrag zurückzugreifen. So stellen Sie sicher, dass auch wirklich alle wichtigen Angaben enthalten sind. Annähernd alle Automobilclubs, Versicherungsunternehmen, Handelsplattformen und technische Überwachungsorganisationen (TÜV, DEKRA usw.) bieten einen Musterkaufvertrag zum Download an. Vorgefertigte Kfz-Kaufverträge mit Durschlag erhalten Sie in den meisten Schreibwarenläden.
An dieser Stelle sei eines erwähnt. Den Durchschlag oder die Kopie behält der Verkäufer, das Original geht an den Käufer. Streng genommen spielt es aber keine Rolle, wer welches Dokument erhält, da diese inhaltlich identisch sind.
Diese Angaben sollten im Kaufvertrag stehen:
- Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
> sowie weitere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Angaben zum Fahrzeug
> Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder auch ‚Fahrgestellnummer‘, Anzahl der Vorbesitzer, tatsächliche Gesamtlaufleistung insbesondere falls sie nicht dem abgelesenen Tachostand entspricht, Datum der Erstzulassung, Termin der nächsten HU) - Sondervereinbarungen, Sonderausstattung und im Kaufpreis enthaltenes Zubehör wie beispielsweise ein Satz Winterräder
- Hinweis auf bestehende Mängel und vorangegangene Schäden
>Selbst wenn diese fachgerecht behoben wurden! Das gilt für Unfallschäden ebenso wie für einen Austauschmotor oder ein Ersatzgetriebe. - Bei Verkauf von privat: eine Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung
- Der vereinbarte Kaufpreis
> Bei Verkauf durch einen gewerblichen Händler, inklusive Netto-Betrag und anfallender Umsatzsteuer. - Datum, Uhrzeit und Ort der Fahrzeugübergabe
- Falls der Wagen zugelassen verkauft wird, ein Vermerk, der den Käufer dazu verpflichtet ihn bis zu einem festgelegten Termin auf sich umzumelden.
- Bestätigung des Erhalts des vollen Kaufpreises und der Übergabe aller Fahrzeugunterlagen sowie der Schlüssel an den Käufer
- Unterschrift beider Parteien die, die vorangegangenen Vereinbarungen bestätigt