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Inzahlungnahme - die etwas andere Art einen Gebrauchtwagen zu verkaufen

Was ist darunter zu verstehen? Bei dem Kauf oder Verkauf per Inzahlungnahme handelt es sich um ein Geschäft, bei dem es um zwei Fahrzeuge geht. Anstatt die volle Kaufsumme aufzubringen bietet der Käufer dem Verkäufer sein altes Auto zur Übernahme an. Ist der mit dem Handel einverstanden verrechnet er den Ankaufspreis mit dem Verkaufspreis des Fahrzeugs, welches er an den Erwerber abtritt. Die Differenz ist die Summe, die der Käufer letzten Endes bezahlen muss. Diese Methode hat ihren Schwerpunkt vor allem beim Verkauf von Neuwagen. Sie findet gelegentlich auch im Gebrauchtwagenhandel Anwendung. Sie ist ein Mittel, das hauptsächlich von kommerziellen Händlern angeboten wird, um Kunden anzulocken. Bei Verkäufen von privat an privat ist sie eher die Ausnahme.

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Im Kfz-Handel wird bei Inzahlungnahme-Geschäften die Mischkalkulation angewandt. Der mögliche Verlust oder geringe Gewinn, der mit einem Teilgeschäft eingefahren wird, muss durch den Gewinn des anderen aufgefangen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Einkaufspreis des in Zahlung genommenen Pkw mit dem Angebotspreis des verkauften, im direkten Zusammenhang steht. Wird ein höherer Ankaufspreis angeboten, sinkt gleichzeitig der eingeräumte Rabatt für den neuen Wagen und umgekehrt. Der Vorteil liegt stets auf der Seite des Anbieters. Er hält die besseren Karten in der Hand. Er kauft das Gebrauchtfahrzeug zum günstigen Händlereinkaufspreis ein und bietet es daraufhin selbst zum Verkauf an. Seine Aussichten auf eine ordentliche Gewinnmarge sind gut. Alternativ schiebt er es, ohne einen weiteren Euro zu investieren an einen Aufkäufer durch und macht dabei zumindest einen kleinen Gewinn. Auf den Wagen, den er Ihnen verkauft gewährt er, wenn überhaupt nur einen geringen Abschlag. Handelt es sich dabei um einen Neuwagen, zahlt ihm der Hersteller eine Provision beim Verkauf. Für ihn ist es ein gutes Geschäft, bei dem er kaum verlieren kann.

Der Eintausch des Altfahrzeugs hat aber auch für Sie Vorteile. Der Händler nimmt Ihnen sämtliche Formalitäten ab. Sie müssen sich nicht um die Abmeldung kümmern und können sich im Vorfeld den Aufwand der Anzeigenerstellung sparen. Der Autoverkauf und -kauf erfolgt zeitgleich. Die Risiken des Privatverkaufs sind nahezu ausgeschlossen.

Erklärt sich ein Pkw-Händler damit einverstanden ist unter Umständen sogar die Abgabe Ihres Altautos als Anzahlung für eine Finanzierung genauso möglich wie die Inzahlungnahme eines noch finanzierten Pkw.

Falls Sie Ihr Auto in Zahlung geben möchten, rechnen Sie durch, ob es sich für Sie lohnt. Ggf. ist es sinnvoller, den Wagen zum höheren Preis an eine Privatperson zu verkaufen und für den neuen bzw. neuen Gebrauchten einen guten Preisnachlass zu verhandeln. Aus finanzieller Sicht ist es zweifelsohne die bessere Lösung. Als Orientierungshilfe für die mögliche Preisspanne auf dem privaten Automobilmarkt kann der Gebrauchtwagenrechner von Autoscout24 dienen. Der Händlereinkaufspreis lässt sich zumindest grob über 'Gebrauchtfahrzeugwerte' der DAT bestimmen.

Einige Hersteller winken beim Kauf eines Neufahrzeugs mit festen Prämien für das alte. Diese Angebote rechnen sich für Käufer zwar selten aber unter gewissen Umständen doch. Gewährt der Hersteller z.B. einen nennenswerten Rabatt und ist die ausgezahlte Prämie höher als der Restwert ihres Autos macht eine nähere Betrachtung Sinn. Solche Inzahlungnahmeangebote sind selten. Sie können vorkommen, wenn Automobilhersteller mit Sonderaktionen Fahrer anderer Automarken zum Fabrikatwechsel verlocken wollen oder wenn, wie vor diversen Jahren bei der Umweltprämie, ein Teil des Ankaufspreises vom Staat übernommen wird. Diese Ersparnis geben Autohäuser dem Kunden als Preisnachlass für das Neufahrzeug weiter.

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