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Wann wird ein Auto zum Young- oder Oldtimer?

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die ein Alter von 30 Jahren ab Erstzulassung überschritten haben. Die StVZO definierte Youngtimer als 20 bis 30 Jahre alte Pkw. Anfang 2007 wurde diese Regelung jedoch abgeschafft. Seither gibt es keine eindeutige Altersfestlegung für Youngtimer. Etabliert hat sich der Begriff für Fahrzeuge ab 15 Jahren, die den Status eines Oldtimers noch nicht erreicht haben.

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Die fehlende offizielle Anerkennung von Youngtimern führt dazu, dass es für sie keine eigene Zulassungsform gibt. Sie müssen wie jedes andere Auto standardmäßig mit einem schwarzen Kennzeichen versehen werden. Das bedeutet, dass sie aufgrund ihres höheren Schadstoffausstoßes einen entsprechend hohen Kfz-Steuer-Beitrag verursachen. Oldtimer sind in diesem Punkt im Vorteil. Für sie bestehen zwei weitere Auswahlmöglichkeiten, das H-, und das 07-Oldtimerkennzeichen. Für beide Zulassungsarten gilt ein einheitlicher Steuersatz. Zusätzlich zur geringeren Steuerlast ist es Fahrzeugen mit Oldtimerzulassung gestattet Umweltzonen, trotz fehlender Plakette zu befahren.

Das H-Kennzeichen ist an Bedingungen geknüpft. Neben einem Fahrzeugalter von mehr als 30 Jahren ist es notwendig, dass sich ein Fahrzeug in einem guten, erhaltungswürdigen und originalen Zustand befindet oder restauriert worden ist. Zudem muss es als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt werden. Zur Beurteilung ist gem. § 23 StVZO eine Begutachtung durch einen DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV-Sachverständigen durchzuführen. Die Kosten eines Oldtimergutachtens belaufen sich inklusive einer HU-Abnahme, Zulassungsgebühren und Blechschilder auf etwa 200-300 Euro. Diese Investition kann sich beim Oldtimerverkauf durchaus auszahlen. Für Kaufinteressenten ist ein vorhandenes H-Kennzeichen ein bedeutender Pluspunkt. Die Aussicht auf niedrigere Unterhaltskosten machen den Oldtimer noch attraktiver und bilden ein zusätzliches Kaufargument.

Zeitgenössische Modifikationen sind im Übrigen gestattet, wenn sie innerhalb der ersten 10 Jahre nach Herstelldatum oder Zulassung erfolgt sind. Genehmigt sind u.a. auch der Umbau der Elektrik von 6 auf 12 Volt. Moderne Alufelgen oder der Umbau auf einen anderen Motor sind hingegen ein k.o.-Kriterium. Selbst bei Ein- oder Anbau solcher Teile nach einem erfolgreichen Gutachten kann dem Fahrzeug der Status der H-Zulassung aberkannt werden.

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