Zu jedem Auto gehört die Zulassungsbescheinigung Teil I, die nach wie vor als Fahrzeugschein bekannt ist und Teil II, der Fahrzeugbrief. Beide Dokumente sind üblicher Bestandteil der Unterlagen, die bei Verkauf eines Kfz an den Käufer übergeben werden. Autorisierte Vertragshändler verkaufen fabrikneue und importierte EU-Neuwagen z.T. zwar, noch bevor ein Brief ausgestellt ist, Gebrauchtwagenverkäufe ohne Papiere sind aber grundsätzlich die Ausnahme und nicht zu empfehlen. Vor allem die Abstinenz der Zulassungsbescheinigung Teil II schreckt potenzielle Interessenten aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse vom Kauf ab und wirkt sich stark wertmindernd aus. Eine An- oder Ummeldung ist ohne die ZB II nicht möglich. Bei Oldtimern wird dieser Umstand eher hingenommen. Es ist weniger ungewöhnlich, dass die zum Klassiker gehörenden Unterlagen im Laufe der letzten Jahrzehnte abhandengekommen sind. Der Weiterverkauf finanzierter Fahrzeuge oder auch geleaster erfolgt grundsätzlich ohne Übergabe des Fahrzeugbriefs. Hier gilt der Eigentumsvorbehalt der Leasingunternehmen bzw. der Kreditgeber. Sie behalten den Fahrzeugbrief ein, bis der Wagen voll abbezahlt wurde. Ein Weiterverkauf erfolgt darum ohne.
Der Weg zu neuen Fahrzeugpapieren
Wurde Ihnen der Fahrzeugbrief gestohlen, besuchen Sie die nächste Polizeidienststelle und melden Sie den Diebstahl. Zur Bestätigung der erfolgten Diebstahlanzeige erhalten Sie eine Vorgangsnummer.
Haben Sie den Brief verloren, benötigen Sie eine Versicherung an Eides statt. Mit der eidesstattlichen Erklärung bestätigen Sie, dass das abhandengekommene Dokument sich tatsächlich in Ihrem Eigentum befand, nicht verpfändet und auch nicht von einem Dritten als Sicherheitsleistung hinterlegt ist. Die Versicherung an Eides statt muss durch einen Notar oder den Beamten der Zulassungsbehörde abgenommen werden. Absichtliche Falschangaben in der Verlusterklärung können zu strafrechtlichen Folgen, wie einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe führen.
Besuchen Sie anschließend persönlich Ihre Kfz-Zulassungsbehörde. Sie wird sich um den restlichen Ablauf kümmern.
Diese Dokumente müssen Sie dort vorlegen:
- die Kopie der Diebstahlanzeige oder die Versicherung an Eides statt
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, da dieser auch erneuert wird)
Nachdem Sie den Antrag zur Aufbietung unterschrieben haben, nehmen die Dinge ihren Lauf.
Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht die 8-stellige Nummer des abhandengekommenen Fahrzeugbriefs im Verkehrsblatt. Leasinggeber und Banken prüfen die Nummern, um sicherzustellen, dass die angeforderte Neuausstellung kein Fahrzeug betrifft dessen ZB II sie in Verwahrung haben. Sie haben 14 Tage lang Zeit, Rechte an dem Brief geltend zu machen und eine unberechtigte Ausfertigung eines Ersatz-Fahrzeugbriefs zu verhindern. Falls kein Einwand erhoben wird, erstellt die Zulassungsbehörde im Anschluss ein neues Dokument und informiert Sie daraufhin schriftlich darüber, dass es zur Abholung bereitsteht. Für den vollständigen Ablauf ist mit einer Dauer von etwa 3 Wochen und Gesamtgebühren von bis zu € 80 zu rechnen (Stand: 2020). Falls keine eidesstattliche Versicherung benötigt wird, verringert sich der Betrag um 30-40 Euro.
Taucht die alte Zulassungsbescheinigung Teil II unverhoffterweise wieder auf, muss die Zulassungsstelle darüber informiert werden.
In der Vergangenheit musste bei einem fehlenden Fahrzeugbrief eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden, welche nach Abfrage im Zentralen Fahrzeugregister erfolgte. Diese Verpflichtung wurde 2007 abgeschafft.
Der Schein ist weg oder zerstört! Und nun?
Die Neuausstellung eines Fahrzeugscheins erfolgt im Gegensatz zum Brief unkompliziert und schnell. Haben Sie bei der Zulassungsstelle des Bezirks in dem der Wagen zugelassen ist, folgende Unterlagen zur Hand:
- die Kopie der Diebstahlanzeige oder die Versicherung an Eides statt
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- den Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
Nach Zahlung der Ausfertigungsgebühr von 10-15 Euro erhalten Sie umgehend ein Ersatzdokument.
Ist das Kfz Bestandteil einer noch laufenden Finanzierung oder eines Leasingvertrags liegt Ihnen der Fahrzeugbrief nicht vor. Sprechen Sie darum Ihr Vorhaben zuvor mit dem Kreditinstitut bzw. dem Leasinggeber ab.
Der verlegte HU-Bericht
Nach Anfrage und Zahlung einer Gebühr von 10-15 Euro können Sie sich von der Prüforganisation, bei der die letzte HU erfolgt ist eine sogenannte Zweitschrift erstellen lassen. Das ist keine Kopie des Prüfberichts, sondern ein neues Originaldokument samt Stempel und Unterschrift, welches Ihnen per Post zugestellt wird. Bei der Beantragung ist,
- der gültige Personalausweis bzw. Reisepass,
- und der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder ein rechtskräftiger Kaufvertrag
vorzulegen.