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Die Vor- und Nachteile beim Autoverkauf an Privat

Laut Aussage des Kraftfahrt-Bundesamts Stand 1. Januar 2019 liegt der Fahrzeugbestand an Pkw bei mehr als 47 Mio. Mehr als 90 % davon befinden sich in Privatbesitz. Ein großer Anteil der mehr als 7 Mio. im Jahr gebraucht verkaufter Wagen stammt daraus. Die Gründe sind offenbar. Es ist zwar nicht jeder Autokäufer ein Schnäppchenjäger, doch sind die Preise von aus privater Hand stammender Pkw üblicherweise geringer als kommerzielle Angebote. Kein Wunder, hat ein Händler doch eine Reihe an Kostenfaktoren zu berücksichtigen, die er in den Verkaufspreis einrechnen muss. Viele Interessenten tendieren aus dem Grund zum Kauf von privat. Die Chancen für Ihr Fahrzeug einen Abnehmer zu finden sind daher gut. Mit ein wenig Verhandlungsgeschick und der richtigen Verkaufsstrategie lässt sich der bestmögliche Preis erzielen. Auch wenn Preisverhandlungen bei Privatverkäufen dazugehören wird Ihnen Ihr alter Gebrauchter trotz eines Preisnachlasses höchstwahrscheinlich immer noch mehr einbringen als den Händlereinkaufspreis, den Ihnen ein Gebrauchtwagenhändler bieten würde.

Ein Privatverkauf hat Schattenseiten. So gut wie die Aussichten auf einen höheren Verkaufserlös erscheinen, als Verkäufer sind Sie beim Handel mit einer Privatperson einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Diese zu kennen und sich vorab darauf vorzubereiten sind der Schlüssel zum erfolgreichen Verkauf.

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Die möglichen Stolpersteine beginnen bereits mit der Verkaufsanzeige. Selbstverständlich muss ein Auto so beschrieben sein, dass seine Vorzüge hervorgehoben werden. Übertreiben Sie dabei nicht, denn Sie könnten unbewusst eine Beschaffenheitsgarantie aussprechen. Vermeiden Sie beispielsweise Behauptungen, wie der Lack ist ‚absolut kratzer- und dellenfrei‘ oder der Wagen wäre ‚100 % rostfrei‘. Bleiben Sie bei den Tatsachen und weisen Sie auf Mängel und Vorschäden hin. Kehren Sie nichts unter den Teppich. Man wird Ihnen sonst im Nachhinein einen Strick daraus drehen. Mit dem von Ihnen in weiser Voraussicht im Kaufvertrag aufgenommenen Gewährleistungsausschluss kommen Sie aus der Nummer nicht raus. Bei verschwiegenen Mängeln ist er nichtig.

Nach dem Veröffentlichen der Annonce steht in absehbarer Zeit schon die nächste Hürde an. Die Probefahrt. Der Abschluss einer schriftlichen Probefahrtvereinbarung mit dem Interessenten sichert Sie vor potenziellen Gefahren ab und ist dringend anzuraten.

Kaum ist diese Hürde genommen und der Kaufvertrag unterschrieben kündigt sich bereits ein weiteres mögliches Problem an, falls der Abnehmer das noch zugelassene Auto übernimmt und sich nicht wie vereinbart um die Ab- oder Ummeldung kümmert.

Bisher unerwähnt geblieben sind eventuelle Betrugsversuche und der Zeitaufwand, der aufgebracht werden muss, um den Verkaufsprozess ins Rollen zu bringen. Die Vorbereitung des Autos, das Schreiben des Verkaufstexts, die Fotos, die Besichtigungen und Verkaufsgespräche mit zum Teil dreisten Kunden bedeuten weiteren Aufwand, der neben Zeit auch Nerven kosten kann und der den höheren Verkaufserlös relativiert.

Selbst wenn Sie von Anfang an Ihre Karten auf den Tisch legen, sind Sie bei Privatverkäufen nie vor Reklamationen gefeit. Vor allem in Internetforen sind häufig Beiträge von Kfz-Käufern wie Verkäufern zu lesen in denen nachgefragt wird, welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten existieren, falls ein nachträglicher Mangel auftritt. Spätere Streitigkeiten können nicht völlig ausgeschlossen werden. Unabhängig davon, ob die Gründe dafür berechtigt sind oder nicht.

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