Sinn und Zweck einer Testfahrt ist das Fahrzeug auf Herz und Nieren zu prüfen. Vor allem private Verkäufer bekommen dabei ein ungutes Gefühl. Schließlich sitzt ein Fremder am Steuer des eigenen Autos. Die Sorge ist verständlich. Ein Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsübertretung oder im schlimmsten Fall ein Verkehrsunfall sind schon übel genug, wenn man sie selbst zu verantworten hat. Bereiten Sie die Probefahrt darum vor.

- Stellen Sie als Erstes sicher, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist, die HU noch Gültigkeit hat, die Reifen nicht abgefahren sind, die Beleuchtung funktioniert, usw.
- Vergewissern Sie sich, dass Ihre Versicherungspolice Probefahrten überhaupt vorsieht. Eventuell sind sie darin ausgeschlossen und die Versicherung bietet hierfür keinen Versicherungsschutz.
- Bei einem Unfall kommt die Versicherung des Halters, also Ihre, für die entstandenen Schäden auf. An sich gut, wäre da nicht das Problem, dass sie Sie zeitgleich zurückstuft. Schließen Sie darum eine schriftliche Probefahrtvereinbarung mit dem potenziellen Käufer ab, in der neben den Haftungsvereinbarungen auch die genauen Zeiten der Fahrt dokumentiert sind. Ein Muster finden Sie auf der Internetseite des ADAC. Damit haben Sie auch im Fall eines Verkehrsverstoßes die vollen Kontaktdaten des Fahrers.
- Lassen Sie sich den Führerschein und den Personalausweis des Fahrers zeigen und vergleichen Sie Namen und Anschrift mit denen in der Probefahrtvereinbarung.
Kommt es durch grobe Fahrlässigkeit zu einem Unfall, wird Ihre Versicherung die Abwicklung des Schadens verweigern. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
Haben Sie keine Sorge bei Geschwindigkeitsverstößen. Für sie haftet der Fahrer, nicht der Halter.
Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, füllen Sie den Anhörungsbogen sorgfältig aus und geben Sie an, wer tatsächlich hinter dem Steuer saß. Dass Sie es nicht waren, wird schon das Blitzerfoto zeigen.
Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug abgemeldet in der Garage steht, können Sie für die Probefahrt auch ein Kurzzeitkennzeichen beschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Wagen über einen gültigen HU-Bericht verfügt. Weil das Kurzzeitkennzeichen nicht kostenfrei ist und seine Gültigkeit schon nach 5 Tagen wieder verliert, sollten Sie sicherstellen, dass die Probefahrten auch in dieser Zeit erfolgen. Verschiebt sich der Probefahrttermin darüber hinaus müssen Sie sich ein neues besorgen.