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Die Kontroverse um die Besteuerung von Oldtimern im Alltagsverkehr

30.05.2023

Der Bundesrechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht die derzeitige Praxis der steuerlichen Begünstigung von Oldtimern, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden, kritisiert. Diese Praxis widerspricht dem ursprünglichen Ziel des Gesetzgebers und den Klimazielen der Bundesregierung, die darauf abzielen, die Schadstoffemissionen zu reduzieren.

Der ursprüngliche Zweck der Oldtimer-Besteuerung

Die ursprüngliche Idee der Oldtimer-Besteuerung bestand darin, Fahrzeuge zu begünstigen, die als historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt werden. Die aktuellen Regelungen ermöglichen jedoch die Anwendung dieser Steuerform auch auf Fahrzeuge, die im Alltagsverkehr als normale Verkehrsmittel genutzt werden. Dies hat zu einem raschen Anstieg der steuerlich begünstigten Fahrzeuge geführt, was zu Mindereinnahmen von jährlich rund 170 Millionen Euro bei der Kfz-Steuer führt.

Der Bestand an Oldtimern hat sich in 25 Jahren verdreifacht

Die Zulassungszahlen für Oldtimer mit H-Kennzeichen, die sich in erster Linie auf die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts beziehen sollten, sind stark gestiegen. Ursprünglich ging die Bundesregierung davon aus, dass etwa 135.000 Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten könnten. Allerdings hat sich die Anzahl der H-Kennzeichen deutlich erhöht. Im Jahr 2019 waren bereits etwa 319.000 Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zugelassen, und bis zum Jahr 2020 stieg diese Zahl weiter um 72.000 auf etwa 391.000 Fahrzeuge an. Somit hat sich die Anzahl der Oldtimer mit H-Kennzeichen seit 1997 fast verdreifacht.

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Die Reaktion des Bundesministeriums der Finanzen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jedoch die Notwendigkeit von Änderungen abgelehnt. Es bestreitet, dass Fahrzeuge subventioniert werden, die im Alltagsverkehr als normale Verkehrsmittel eingesetzt werden, und argumentiert, dass die Voraussetzungen für die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen nicht gelockert wurden.

Der Ruf nach Änderungen

Trotz der Stellungnahme des BMF hält der Bundesrechnungshof an seiner Forderung fest, dass Alltagsfahrzeuge aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung ausgeschlossen werden sollten. Angesichts der aktuellen Herausforderungen des Klimawandels und der Notwendigkeit, die Schadstoffemissionen zu reduzieren, ist es weder angemessen noch zeitgemäß, Alltagsfahrzeuge mit hohen Emissionen steuerlich zu begünstigen.

Die Debatte um die Besteuerung von Oldtimern ist ein klarer Hinweis auf die Komplexität und Vielschichtigkeit der Autokosten und die Notwendigkeit, diese im Einklang mit den aktuellen sozialen und ökologischen Herausforderungen zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Kritik des Bundesrechnungshofs in künftige Änderungen der Besteuerungspraxis einfließen wird.

Quelle: Bundesrechnungshof

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