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Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos gilt bis 2035 – was Halter und Käufer jetzt wissen müssen

16.09.2025

Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 zu verlängern. Ursprünglich wäre die Regelung Ende 2030 ausgelaufen, doch angesichts der schleppenden E-Auto-Neuzulassungen und der weiterhin hohen Anschaffungspreise soll die Verlängerung nun Planungssicherheit für Verbraucher und Hersteller schaffen. Für Millionen Halter batterieelektrischer Fahrzeuge bedeutet das eine dauerhafte Entlastung bei den laufenden Betriebskosten.

Die Bundesregierung hat beschlossen: Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gilt nun bis 2035.

Hintergrund der Verlängerung

Seit 2011 gilt für reine Elektroautos in Deutschland eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung über einen Zeitraum von zehn Jahren ab Erstzulassung. Diese Regelung war Teil des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) und sollte die damals noch teuren Elektrofahrzeuge attraktiver machen. Der Erfolg war durchwachsen: bis 2020 blieb der Marktanteil von E-Autos unter 3 Prozent. Erst durch die Umweltbonus-Förderung und steigende Kraftstoffpreise gewann der Markt an Fahrt.

Nachdem der Umweltbonus Ende 2023 auslief, war klar: Ohne steuerliche Anreize würde der Absatz einbrechen. Die Steuerbefreiung gilt nun rückwirkend weiter – und zwar für alle Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wurden, mit einer Steuerfreiheit bis maximal 31. Dezember 2035.

Was das konkret bedeutet

  • Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen bis Ende 2030 bleiben von der Kfz-Steuer befreit – maximal für 10 Jahre.
  • Fahrzeuge, die ab 2031 erstmals zugelassen werden, erhalten voraussichtlich keine volle Steuerbefreiung mehr, sondern nur noch gestaffelte Vergünstigungen.
  • Plug-in-Hybride (PHEV) sind von der Regelung weiterhin ausgeschlossen.
  • Die Befreiung gilt für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und E-Transporter bis 3,5 t Gesamtgewicht.

Finanzielle Auswirkungen für Verbraucher

Die Höhe der Kfz-Steuer hängt bei Verbrennern vom Hubraum und CO₂-Ausstoß ab. Elektroautos sind hiervon befreit. Im Durchschnitt sparen Halter jährlich zwischen 150 und 400 Euro, bei größeren Fahrzeugen können es sogar über 500 Euro sein. Über einen Zeitraum von 10 Jahren ergibt sich ein Vorteil von mehreren tausend Euro – ein wichtiges Argument bei der Gesamtkostenrechnung eines E-Autos.

FahrzeugtypJährliche Steuer (Verbrenner)Ersparnis durch SteuerbefreiungZeitraum (10 Jahre)
Kleinwagen120 €1.200 €2025–2035
Kompaktklasse180 €1.800 €2025–2035
SUV / Crossover350 €3.500 €2025–2035
Transporter / Nutzfahrzeug500 €5.000 €2025–2035

Vorteile für E-Autofahrer

  • Langfristige Planungssicherheit: Die Verlängerung schafft Vertrauen und senkt die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer.
  • Verbesserte Wirtschaftlichkeit: Zusammen mit niedrigeren Wartungskosten ergibt sich ein Kostenvorteil gegenüber Verbrennern.
  • Stärkere Restwerte: Steuerbefreite Fahrzeuge bleiben für Zweitkäufer attraktiver.

Kritische Stimmen und Herausforderungen

Trotz der positiven Resonanz gibt es auch Kritik: Ökonomen und Umweltverbände verweisen darauf, dass die Maßnahme allein nicht ausreiche, um den Elektroanteil signifikant zu steigern. Haupthemmnisse bleiben hohe Anschaffungspreise und die unzureichende Ladeinfrastruktur in ländlichen Regionen. Zudem entfällt mit der Steuerbefreiung dem Staatshaushalt ein dreistelliger Millionenbetrag jährlich.

Auch die Diskussion über eine mögliche Nutzungsabhängige Pkw-Maut ab 2027 wird neu entfacht – sie könnte die entfallenen Einnahmen teilweise kompensieren, trifft aber erneut primär Pendler und Vielfahrer.

Perspektive: Ab 2031 neue Staffelmodelle denkbar

In den politischen Entwürfen zur Mobilitätsstrategie 2035 ist von einer schrittweisen Reduzierung der Steuerbefreiung ab 2031 die Rede. Denkbar ist, dass künftig CO₂-neutrale Fahrzeuge weiterhin begünstigt werden, während reine E-Autos mit besonders großem Akku oder hoher Leistung eine anteilige Steuer zahlen müssen. Damit würde der Staat sowohl Einnahmen sichern als auch Anreize für effiziente Modelle setzen.

Fazit

Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 ist ein klares Signal der Bundesregierung zugunsten der Elektromobilität. Sie stärkt das Vertrauen der Verbraucher und sorgt kurzfristig für Entlastung bei den Fahrzeugkosten. Langfristig muss die Maßnahme jedoch durch Infrastrukturinvestitionen und gezielte Förderprogramme ergänzt werden, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Quelle: Bundesfinanzministerium, BMVI, ADAC, Handelsblatt Research, Roland Berger

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